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14.05.2020

MAGS

Schutz vor Ansteckung in Sammelunterkünften

Eine neue Veröffentlichung enthält Empfehlungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zu Maßnahmen des Infektions-, Gesundheits- und Arbeitsschutzes in Sammelunterkünften und beim Transfer zwischen Unterkunft und Arbeitsort.

Die Empfehlungen wurden mit der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe und Verbandsvertretern der Fleischindustrie abgestimmt. Sie entsprechen inhaltlich den Anforderungen an Unterkünfte aus der Handlungshilfe zur Saisonarbeit in der Landwirtschaft. Diese Empfehlungen werden auch bei den derzeit laufenden Überprüfungen in der Fleischwirtschaft zu Grunde gelegt. Sollten die Beschäftigten privat gemeinschaftlich untergebracht sein, ist ebenfalls dringend empfohlen, diese Vorgaben umzusetzen.