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12.06.2020

Welttag gegen Kinderarbeit

Heute ist Welttag gegen Kinderarbeit. In Deutschland ist Kinderarbeit verboten. Wer unter 14 Jahren alt ist, darf nur in Ausnahmefällen arbeiten. Der „Internationale Tag gegen Kinderarbeit“ wurde 2002 von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eingeführt und soll auf die Folgen sowie Ursachen von Kinderarbeit aufmerksam machen. Als Kinderarbeit gelten Arbeiten, für die Kinder zu jung sind, die gefährlich oder ausbeuterisch sind, die körperliche oder seelische Entwicklung schädigen oder die Mädchen und Jungen vom Schulbesuch abhalten.

In Deutschland dürfen Jugendliche über 15 Jahre, die noch nicht volljährig sind, einen Ferienjob ausüben. Dabei gelten aber folgende Einschränkungen: Schülerinnen und Schüler dürfen an maximal 20 Tagen im Jahr, pro Woche höchstens an fünf Tagen jobben. Die tägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Nachts zwischen 20 und 6 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist die Arbeit für Jugendliche nicht erlaubt.

Für einige Branchen wie Gastronomie, Landwirtschaft sowie Tätigkeiten im Gesundheitsdienst und im Bäckereihandwerk gelten Ausnahmen: So dürfen Jugendliche in der Gaststätte, im Krankenhaus oder Altenheim auch an Samstagen oder Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. In der Gastronomie dürfen Jugendliche über 16 Jahre auch bis 22 Uhr jobben.

Jugendliche dürfen nur Arbeiten durchführen, die sie körperlich nicht überfordern und die keine gesundheitlichen Gefahren bergen. Fließband- und Akkordarbeiten sind unzulässig. Der Arbeitgeber hat die Jugendlichen vor der Arbeitsaufnahme zu unterweisen und auf mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren hinzuweisen. Verstöße von Arbeitgebenden gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz gelten als Ordnungswidrigkeit und können in schweren Fällen auch als Straftat verfolgt werden.