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20.11.2020

Tragbare Technologie

Wearables im Arbeitsschutz

Sogenannte Wearables sind am Körper getragene Minicomputer, die im Alltag unterstützen – z. B. Smartwatches oder Datenbrillen. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) erforscht bereits seit Jahren das Potenzial verschiedener Wearables hinsichtlich Prävention und Einsatz im Arbeitsschutz. Die Ausgabe DGUV Forum 9/2020 klärt über den aktuellen Stand auf.

Für den Arbeitsschutz bieten Wearables viele Möglichkeiten. Mit Datenbrillen können erweiterte Arbeitsumgebungen (Augmented Reality) betrachtet werden und Datenhandschuhe können beispielsweise bei der Wartung und Reparatur von Maschinen eingesetzt werden. Ein GPS-Sender, der verletzte Beschäftigte ortet, kann im Notfall Leben retten. Fitnesstracker oder –armbänder werden im betrieblichen Gesundheitsmanagement eingesetzt.

Projekt BalanceGuard

 „Ein vielversprechender Weg ist, digitale Technologien nicht nur als Belastungsquelle wahrzunehmen, sondern ihre Potenziale aktiv für betriebliche Prävention zu erschließen“, so Dr. Kai Seiler, Präsident des LIA.nrw. Vor diesem Hintergrund wurde im Projekt BalanceGuard ein webbasiertes Assistenzsystem sowie begleitende Informations- und Beratungsangebote entwickelt, optimiert und erprobt.

Diese Angebote sollen Beschäftigte und Betriebe im Umgang mit Belastungs- und Beanspruchungssituationen unterstützen und die Ressourcen von Beschäftigten und Unternehmen für gesundheitsgerechte Arbeitsgestaltung stärken. In der LIA.transfer 7: Projekt Betriebliches Gesundheitsmanagement digital unterstützt.Einführung eines Belastungs- und Beanspruchungsmonitorings. erhalten Fach- und Führungskräfte, Beauftragte für das BGM und Interessensvertretungen Informationen über die Herausforderungen und Chancen digitaler Tools, sowie für die erfolgreiche Einführung eines solchen.

Am 31.10.2019 endete das Projekt. Die Ergebnisse können im Abschlussbericht des Projekts BalanceGuard nachgelesen werden.

Beschäftigte können sich durch die Technologie, die sie am Körper tragen, überwacht fühlen. Dies ist keine unberechtigte Sorge, bei allen Angeboten muss der Datenschutz berücksichtigt werden. Arbeitgebende sollten ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter frühzeitig einbeziehen, wenn Wearables im Betrieb eingeführt werden sollen. Vor dem Einsatz sollte auch die Mitarbeitervertretung eingebunden werden.

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