
Zahl des Monats November 2021 – Passivrauchen
4116
Unter der Ziffer 4116 wurde „Lungenkrebs nach langjähriger und intensiver Passivrauchexposition am Arbeitsplatz bei Versicherten die selbst nie oder maximal bis zu 400 Zigarettenäquivalente aktiv geraucht haben“ als neue Berufskrankheit aufgenommen. Die Anpassung der Verordnung trat am 1. August 2021 in Kraft.
Passivrauch im Sinne dieser Berufskrankheit ist der sogenannte Nebenstromrauch, der von Zigaretten und anderen Tabakprodukten (Zigarren, Zigarillos und Pfeifen) zwischen den Zügen der aktiv rauchenden Person freigesetzt wird. Darüber hinaus besteht der Passivrauch aus dem ausgeatmeten Rauch.
Die Berufskrankheit kann anerkannt werden, wenn
- das Krankheitsbild die Diagnose "Lungenkrebs" erfüllt,
- die erkrankte Person am Arbeitsplatz viele Jahre intensiv Passivrauch ausgesetzt war (Passivrauchexposition) und
- die erkrankte Person selbst nie oder maximal bis zu 400 Zigarettenäquivalente aktiv geraucht hat. Dabei werden etwa Zigarren, Zigarillos und andere Tabakprodukte entsprechend ihrer Zusammensetzung umgerechnet und Zigaretten gleichgestellt.
Kausaler Zusammenhang zwischen Lungenkrebs und Passivrauchen
Passivrauch enthält Gefahrstoffe, die gesichert beim Menschen als krebserzeugend eingestuft wurden. Zu den Stoffen gehören Arsen, Cadmium, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe wie Benzo(a)pyren und das tabakspezifische Nitrosamin NNK. Das Lungenkrebsrisiko durch jahrzehntelange berufliche Exposition gegenüber Passivrauch ist für Menschen erhöht, die nicht selbst rauchen. Das ist durch Studien eindeutig belegt. Als Nichtraucherinnen und Nichtraucher wurden in diesen Untersuchungen Personen eingestuft, die während ihres bisherigen Lebens insgesamt maximal 400 Zigaretten aktiv geraucht hatten. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (1998) und die Internationale Krebsforschungsagentur (2004) haben den Zusammenhang zwischen Passivrauchen und Lungenkrebs als kausal eingestuft.
Forschende untersuchten in einer Reihe von Studien die Schadstoffkonzentration in der Raumluft und die Schadstoffaufnahme beim Menschen sowohl in experimentell verrauchten Räumen als auch an verschiedenen Arbeitsplätzen mit Passivrauchbelastung (zum Beispiel Bars und Diskotheken). Dabei stellten sie fest, dass eine deutlich höhere Belastung im Harn der Betroffenen in Abhängigkeit von Dauer und Intensität der Passivrauchexposition nachweisbar war. Durch das Biomonitoring Verfahren „Cotinin-Bestimmung“ war gesichert, dass diese Personen selbst nicht aktiv rauchten.