Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind bei ihrer versicherten Tätigkeit
oftmals besonderen Gesundheitsbelastungen ausgesetzt, die in Abhängigkeit von
der Expositionsart, -höhe und -dauer zu Krankheiten führen. Diese können,
sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, nach dem jeweils geltenden
Recht als Berufskrankheit (BK) anerkannt und entschädigt werden. Neben der
Vermeidung von Arbeitsunfällen ist auch die Vermeidung von Berufskrankheiten
ein klassischer Ansatzpunkt im Arbeitsschutz.
Die nachfolgenden Darstellungen geben Informationen über die Anzahl der
Fallentscheidungen (entschiedene, bestätigte, anerkannte BK-Fälle, neue
BK-Renten). Die Fallzahlen sind in Bezug auf die BK-Bezeichnungen
(BK-Nummern) und die Berufe abrufbar. Ergänzend werden die Fallzahlen der
Berufskrankheiten mit Todesfolge nach BK-Bezeichnungen angeboten. Soweit
verfügbar sind die Daten auf das Land Nordrhein-Westfalen und das
Bundesgebiet ausgerichtet.
Datenhalter zu den Berufskrankheiten sind die Unfallversicherungsträger.
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