Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind bei ihrer versicherten Tätigkeit oftmals besonderen Gesundheitsbelastungen ausgesetzt, die in Abhängigkeit von der Expositionsart, -höhe und -dauer zu Krankheiten führen. Diese können, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, nach dem jeweils geltenden Recht als Berufskrankheit (BK) anerkannt und entschädigt werden. Neben der Vermeidung von Arbeitsunfällen ist auch die Vermeidung von Berufskrankheiten ein klassischer Ansatzpunkt im Arbeitsschutz.

Die nachfolgenden Darstellungen geben Informationen über die Anzahl der Fallentscheidungen (entschiedene, bestätigte, anerkannte BK-Fälle, neue BK-Renten). Die Fallzahlen sind in Bezug auf die BK-Bezeichnungen (BK-Nummern) und die Berufe abrufbar. Ergänzend werden die Fallzahlen der Berufskrankheiten mit Todesfolge nach BK-Bezeichnungen angeboten. Soweit verfügbar sind die Daten auf das Land Nordrhein-Westfalen und das Bundesgebiet ausgerichtet.

Datenhalter zu den Berufskrankheiten sind die Unfallversicherungsträger.

 

 

Auswahl des Berichtsjahrs

2009

2008

2007

2006

2005

2004

2003

2002

2001

2000

 

Auswahl der Region und Datenabruf für das Jahr 2009

Nordrhein-Westfalen

Deutschland

 

 

Zeitreihe: Häufigkeitsentwicklung der Berufskrankheiten nach Art der Entscheidung

Nordrhein-Westfalen

Deutschland