Infos: Basisdaten und Indikatoren zu arbeitsbedingten Auswirkungen
auf die Gesundheit des Menschen

 

Einschätzung von arbeitsbedingten Gesundheitsbeschwerden

Befragungsstudien zur Erwerbstätigkeit sind geeignete Instrumente, um Einschätzungen zu den empfundenen arbeitsbedingten Gesundheitsbeschwerden der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erhalten. Mit Hilfe von repräsentativen Stichproben können Informationen gewonnen werden, die sich mit anderen Instrumenten bzw. Verfahren nicht oder nur mit sehr großem Aufwand erheben lassen.

Erhebungen zur Erfassung von empfundenen arbeitsbedingten Gesundheitsbeschwerden: Zwischen den Jahren 2005/06 führte das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Kooperation mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine groß angelegte Befragungsstudie durch. Die von den Ergebnissen abgeleiteten Indikatoren sind für das Bundesgebiet repräsentativ, für NRW aussagekräftig. (s. a. EMNID-Studie NRW)

 

Gesundheitliche Beschwerden:
Anteil Befragter, der 'Schmerzen im Nacken-, Schulterbereich während oder unmittelbar nach der Arbeit' angegeben hat

Begriff

Der Indikator gibt den prozentualen Anteil der Befragten an, die angegeben haben, während oder unmittelbar nach der Arbeit unter Schmerzen im Nacken-, Schulterbereich zu leiden.

Die dargestellte Quote wurde, stellvertretend für verschiedene Formen von arbeitsbedingten gesundheitlichen Beschwerden, als Indikator ausgewählt.

 

Datenmaterial

Das Datenmaterial basiert auf standardisierten Erhebungen aus den Jahren 2005/06 (BIBB/BAuA), die für Deutschland repräsentativ und für NRW aussagekräftig ist.

 

Datenquelle

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB),
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

 

Gesundheitliche Beschwerden:
Anteil Befragter, der 'Allgemeine Müdigkeit, Mattigkeit oder Erschöpfung während oder unmittelbar nach der Arbeit' angegeben hat

Begriff

Der Indikator gibt den prozentualen Anteil der Befragten an, die angegeben haben, während oder unmittelbar nach der Arbeit unter allgemeiner Müdigkeit, Mattigkeit oder Erschöpfung zu leiden.

Die dargestellte Quote wurde, stellvertretend für verschiedene Formen von arbeitsbedingten gesundheitlichen Beschwerden, als Indikator ausgewählt.

 

Datenmaterial

Das Datenmaterial basiert auf standardisierten Erhebungen aus den Jahren 2005/06 (BIBB/BAuA), die für Deutschland repräsentativ und für NRW aussagekräftig ist.

 

Datenquelle

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB),
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

 

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Arbeitsunfälle

Ein Arbeitsunfall ist eine von außen kommende, plötzliche, d.h. auf längstens eine Arbeitsschicht begrenzte, körperlich schädigende Einwirkung, die in einem inneren, wesentlichen, zumindest teilursächlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht. Dabei ist es nicht entscheidend, ob die Tätigkeit innerhalb oder außerhalb der Arbeitsstätte stattfindet.

Wegeunfälle, d.h. Unfälle von versicherten Personen auf dem Weg zum oder vom Ort der versicherten Tätigkeit sind den Arbeitsunfällen versicherungsrechtlich gleichgestellt. Bei den dargestellten Basisdaten und Indikatoren werden jedoch ausschließlich meldepflichtige Arbeitsunfälle berücksichtigt.

 

Meldepflichtige Arbeitsunfälle

Begriff

Für Arbeitsunfälle besteht Meldepflicht gegenüber dem Versicherungsträger, wenn die versicherte Person in Folge ihrer versicherten Tätigkeit einen Unfall erleidet, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen oder zum Tod des Versicherten führt.

 

Datenmaterial

Die Fallzahlen zu den meldepflichtigen Arbeitsunfällen in NRW und dem Bundesgebiet werden von den Unfallversicherungsträgern vollständig erfasst und sind Bezugsquelle für die Erstellung von offiziellen Statistiken. Die Fallzahlen (und für den Arbeitsschutz relevantes, anonymisiertes Datenmaterial) werden dem Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit NRW in jährlicher Folge zur Verfügung gestellt.

 

Datenquelle

Bundesverband der Unfallkassen e.V.*,
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften*,
Bundesverband der landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften
*) ab 01.06.2007 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

 

Tödliche Arbeitsunfälle

Begriff

Zu den tödlichen Arbeitsunfällen zählen die Unfallereignisse, bei denen die versicherte Person in Folge ihrer versicherten Tätigkeit einen tödlichen Unfall erleidet wobei der Versicherte sofort oder innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall verstirbt.

 

Datenmaterial

Die Fallzahlen zu den tödlichen Arbeitsunfällen in NRW und dem Bundesgebiet werden von den Unfallversicherungsträgern vollständig erfasst. Diese Prozessdaten werden auch für die Erstellung von offiziellen Statistiken genutzt. Das aktuelle, anonymisierte Datenmaterial wird dem Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit NRW in jährlicher Folge zur Verfügung gestellt.

 

Datenquelle

Bundesverband der Unfallkassen e.V.*,
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften*,
Bundesverband der landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften
*) ab 01.06.2007 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

 

Anzahl meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

Begriff

Die Quote 'Meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte' gibt den Anteil Betroffener an der Grundgesamtheit wieder und beschreibt somit die durchschnittliche Häufigkeit von Arbeitsunfällen. (Der Faktor '1.000' wird aus praktischen Gründen verwendet.)

 

Datenmaterial

Die Fallzahlen zu den meldepflichtigen Arbeitsunfällen in NRW und dem Bundesgebiet basieren auf den Dokumentationen der Unfallversicherungsträger. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in NRW und dem Bundesgebiet basieren auf dem Datenmaterial der Bundesagentur für Arbeit.

 

Datenquelle

Bundesverband der Unfallkassen e.V.*,
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften*,
Bundesverband der landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften
*) ab 01.06.2007 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Bundesagentur für Arbeit.

 

Anzahl tödliche Arbeitsunfälle je 100.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

Begriff

Die Quote 'tödliche Arbeitsunfälle je 100.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte' gibt den Anteil Betroffener an der Grundgesamtheit wieder und beschreibt somit die durchschnittliche Häufigkeit von Arbeitsunfällen. (Der Faktor '100.000' wird aus praktischen Gründen verwendet.)

 

Datenmaterial

Die Fallzahlen zu den tödlichen Arbeitsunfällen in NRW und dem Bundesgebiet basieren auf den Dokumentationen der Unfallversicherungsträger. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in NRW und dem Bundesgebiet basieren auf dem Datenmaterial der Bundesagentur für Arbeit.

 

Datenquelle

Bundesverband der Unfallkassen e.V.*,
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften*,
Bundesverband der landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften
*) ab 01.06.2007 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Bundesagentur für Arbeit.

 

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Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit (AU) liegt vor, wenn Beschäftigte die bisherige Arbeit nicht ohne Gefahr für die Gesundheit oder eine Verschlimmerung des Gesundheitszustandes verrichten können. Der Versicherte ist verpflichtet, sich spätestens nach dem dritten Abwesenheitstag vom Arbeitsplatz die AU ärztlich bescheinigen zu lassen. Das Attest ist dem Arbeitgeber vorzulegen; eine Kopie erhält die Krankenversicherung.

Durch die Dokumentationen der Krankenversicherungen ist eine anonymisierte Statistik zur Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten möglich. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Arbeitsunfähigkeit bis zu drei AU-Tagen nur vereinzelt an die Versicherung gemeldet werden; demgegenüber werden längere AU-Zeiten grundsätzlich immer erfasst.

Die Arbeitsunfähigkeit kann im Hinblick auf die AU-Fälle (Erkrankungshäufigkeit pro Jahr) und auf die AU-Tage (Falldauer) betrachtet werden.

 

Anzahl Arbeitsunfähigkeitsfälle je 100 Versicherte

Begriff

Die 'Anzahl der AU-Fälle' gibt an, wie häufig ärztlich attestierten Krankmeldungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Berichtsjahr ausgestellt wurden, d.h. wie häufig Arbeitsunfähigkeit bestand. Die ermittelte Anzahl über alle Versicherten ist Bestandteil des Indikators.

Der Indikator 'AU-Fälle je 100 Versicherte' gibt die AU-Häufigkeit bezogen auf 100 Versicherte im Durchschnitt des Berichtsjahres wieder.

 

Datenmaterial

Die Auswertungen zu den Arbeitsunfähigkeitsfällen beruhen auf den Daten der sozialversicherungspflichtig (svpfl.) Beschäftigten, die im dargestellten Kalenderjahr bei den unten angegebenen Krankenversicherungen Mitglieder waren. Berücksichtigt wurden die ärztlich attestierten AU-Meldungen.

 

Datenquelle

Bundesverband der Allgemeinen Ortskrankenkassen (Wissenschaftliches Institut der Allgemeinen Ortskrankenkassen),
Bundesverband der Betriebskrankenkassen,
Bundesverband der Innungskrankenkassen,
Bundesverband der Landwirtschaftlichen Krankenkassen,
Verband der Angestellten-Krankenkassen,
Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V.

 

Anzahl Arbeitsunfähigkeitstage je Arbeitsunfähigkeitsfall

Begriff

Die Anzahl der AU-Tage gibt an, für welche Dauer die einzelnen ärztlich attestierten Krankmeldungen der Beschäftigten im Berichtsjahr ausgestellt waren, d.h. wie lange die Arbeitsunfähigkeit gedauert hat. Die ermittelte Dauer über alle Versicherten ist Bestandteil des Indikators.

Zum Begriff 'AU-Fälle' siehe Info zum Indikator 'AU-Fälle je 100 Versicherte'.

Der Indikator 'AU-Tage je AU-Fall' gibt an, wie lange die Arbeitsunfähigkeit pro Fall im Durchschnitt des Berichtsjahres gedauert hat.

 

Datenmaterial

Die Auswertungen zur Arbeitsunfähigkeitsdauer beruhen auf den Daten der sozialversicherungspflichtig (svpfl.) Beschäftigten, die im dargestellten Kalenderjahr bei den unten angegebenen Krankenversicherungen Mitglieder waren. Berücksichtigt wurden die ärztlich attestierten AU-Meldungen.

 

Datenquelle

Bundesverband der Allgemeinen Ortskrankenkassen (Wissenschaftliches Institut der Allgemeinen Ortskrankenkassen),
Bundesverband der Betriebskrankenkassen,
Bundesverband der Innungskrankenkassen,
Bundesverband der Landwirtschaftlichen Krankenkassen,
Verband der Angestellten-Krankenkassen,
Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V.

 

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Berufskrankheiten

Der Begriff 'Berufskrankheit' (BK) bezieht sich ausschließlich auf Erkrankungen durch besondere, gefährdende Einwirkungen, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Berufskrankheiten sind gesetzlich definierte und abgegrenzte Erkrankungen, die formal in die BK-Liste aufgenommen wurden. Jede Berufskrankheit wird durch eine Nummer (BK-Nr.) kodiert, die eine systematische Zuordnung nach der Art der Einwirkung oder Erkrankung zulässt.

Mögliche Fallentscheidungen des Rentenausschusses sind:
'BK-Verdacht bestätigt' oder 'BK-Verdacht nicht bestätigt';

im positiven Fall:
'Berufskrankheit anerkannt' oder 'berufliche Verursachung festgestellt, besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt';

im positiven Fall:
'neue BK-Rente' oder 'BK-Anerkennung ohne Rentenanspruch'

 

Verdachtsanzeigen

Begriff

Die Anzeige auf Vorliegen einer Berufskrankheit (BK) eines Beschäftigten erfolgt zumeist durch dessen behandelnden Arzt oder Arbeitgeber und ist beim zuständigen Unfallversicherungsträger zu erstatten. Hierdurch wird ein BK-Verfahren eingeleitet, in dessen Verlauf umfassende Ermittlungen durch den Unfallversicherungsträger durchführt werden.

 

Datenmaterial

Die Anzahl der Verdachtsanzeigen in NRW und im Bundesgebiet werden von den Unfallversicherungsträgern vollständig erfasst und sind Bezugsquelle für die Erstellung von offiziellen Statistiken. Die Fallzahlen (und für den Arbeitsschutz relevantes, anonymisiertes Datenmaterial) werden dem Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit NRW in jährlicher Folge zur Verfügung gestellt.

 

Datenquelle

Bundesverband der Unfallkassen e.V.*,
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften*,
Bundesverband der landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften
*) ab 01.06.2007 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

 

Berufskrankheiten mit Rentenanspruch

Begriff

Die Anerkennung einer Erkrankung als 'Berufskrankheit mit Rentenanspruch' (neue BK-Rente) ist an bestimmte arbeitstechnische, arbeitsmedizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen gebunden. Diese müssen im Einzelfall durch den Unfallversicherungsträger unter Mitwirkung des Betroffenen ermittelt werden. Die Entscheidung erfolgt durch den Rentenausschuss des Sozialgerichts. Bei gegebenen Voraussetzungen können neue BK-Renten erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20% zugesprochen werden.

 

Datenmaterial

Die Anzahl der 'neuen BK-Renten' in NRW und im Bundesgebiet werden von den Unfallversicherungsträgern vollständig erfasst und sind Bezugsquelle für die Erstellung von offiziellen Statistiken. Die Fallzahlen (und für den Arbeitsschutz relevantes, anonymisiertes Datenmaterial) werden dem Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit NRW in jährlicher Folge zur Verfügung gestellt.

 

Datenquelle

Bundesverband der Unfallkassen e.V.*,
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften*,
Bundesverband der landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften
*) ab 01.06.2007 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

 

Anteil neue BK-Renten aufgrund chemischer Einwirkungen bezogen auf alle neuen BK-Renten

Begriff

Die Bezeichnung 'BK-Renten aufgrund chemischer Einwirkungen' umfasst drei Begriffsgruppen mit insgesamt 29 BK-Ziffern:

11   Metalle oder Metalloide (BK-Ziffern 1201 bis 1210)

12   Erstickungsgase (BK-Ziffern 1201 bis 1202)

13   Lösemittel, Schädlingsbekämpfungsmittel (Pestizide) und sonstige chemische Stoffe
       (BK-Ziffern 1301 bis 1317)

Zum Wortlaut der BK-Ziffern siehe die Anlage der Berufskrankheiten-Verordnung.

Der dargestellte Indikator gibt den Anteil neuer BK-Renten aufgrund chemischer Einwirkungen in Bezug auf alle neuen BK-Renten als Prozentwert im Berichtsjahr wieder.

 

Datenmaterial

Die Anzahl der 'neuen BK-Renten' in NRW und im Bundesgebiet basieren auf einer vollständigen Erfassung der Unfallversicherungsträger. Die Fallzahlen (und für den Arbeitsschutz relevantes, anonymisiertes Datenmaterial) werden dem Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit NRW in jährlicher Folge zur Verfügung gestellt.

 

Datenquelle

Bundesverband der Unfallkassen e.V.*,
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften*,
Bundesverband der landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften
*) ab 01.06.2007 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

 

Anteil neue BK-Renten aufgrund physikalischer Einwirkungen bezogen auf alle neuen BK-Renten

Begriff

Die Bezeichnung 'BK-Renten aufgrund physikalischer Einwirkungen' umfasst vier Begriffsgruppen mit insgesamt 15 BK-Ziffern:

21   Mechanische Einwirkungen (BK-Ziffern 2101 bis 2111)

22   Druckluft (BK-Ziffer 2201)

23   Lärm (BK-Ziffer 2301)

24   Strahlen (BK-Ziffern 2401 und 2402)

Zum Wortlaut der BK-Ziffern siehe die Anlage der Berufskrankheiten-Verordnung.

Der dargestellte Indikator gibt den Anteil neuer BK-Renten aufgrund physikalischer Einwirkungen in Bezug auf alle neuen BK-Renten als Prozentwert im Berichtsjahr wieder.

 

Datenmaterial

Die Anzahl der 'neuen BK-Renten' in NRW und im Bundesgebiet basieren auf einer vollständigen Erfassung der Unfallversicherungsträger. Die Fallzahlen (und für den Arbeitsschutz relevantes, anonymisiertes Datenmaterial) werden dem Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit NRW in jährlicher Folge zur Verfügung gestellt.

 

Datenquelle

Bundesverband der Unfallkassen e.V.*,
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften*,
Bundesverband der landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften
*) ab 01.06.2007 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

 

Anteil neue BK-Renten wegen Erkrankungen durch Infektionserreger, Parasiten oder Tropenkrankheiten bezogen auf alle neuen BK-Renten

Begriff

Die Bezeichnung 'BK-Renten wegen Erkrankungen durch Infektionserreger, Parasiten oder Tropenkrankheiten' umfasst eine Begriffsgruppe mit insgesamt vier BK-Ziffern:

31   Durch Infektionserreger oder Parasiten verursachte Krankheiten sowie Tropenkrankheiten
       (BK-Ziffern 3101 bis 3104)

Zum Wortlaut der BK-Ziffern siehe die Anlage der Berufskrankheiten-Verordnung.

Der dargestellte Indikator gibt den Anteil neuer BK-Renten aufgrund von Erkrankungen durch Infektionserreger, Parasiten oder Tropenkrankheiten in Bezug auf alle neuen BK-Renten als Prozentwert im Berichtsjahr wieder.

 

Datenmaterial

Die Anzahl der 'neuen BK-Renten' in NRW und im Bundesgebiet basieren auf einer vollständigen Erfassung der Unfallversicherungsträger. Die Fallzahlen (und für den Arbeitsschutz relevantes, anonymisiertes Datenmaterial) werden dem Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit NRW in jährlicher Folge zur Verfügung gestellt.

 

Datenquelle

Bundesverband der Unfallkassen e.V.*,
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften*,
Bundesverband der landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften
*) ab 01.06.2007 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

 

Anteil neue BK-Renten wegen Erkrankung der Atemwege und der Lungen, des Rippenfells und des Bauchfells bezogen auf alle neuen BK-Renten

Begriff

Die Bezeichnung 'BK-Renten aufgrund von Erkrankungen der Atemwege und der Lungen, des Rippenfells und Bauchfells' umfasst drei Begriffsgruppen mit insgesamt 17 BK-Ziffern:

41   Erkrankungen durch anorganische Stäube (BK-Ziffern 4101 bis 4112)

42   Erkrankungen durch organische Stäube (BK-Ziffern 4201 bis 4203)

43   Obstruktive Atemwegserkrankungen (BK-Ziffern 4301 und 4302)

Zum Wortlaut der BK-Ziffern siehe die Anlage der Berufskrankheiten-Verordnung.

Der dargestellte Indikator gibt den Anteil neuer BK-Renten aufgrund von Erkrankungen der Atemwege und der Lungen, des Rippenfells und Bauchfells in Bezug auf alle neuen BK-Renten als Prozentwert im Berichtsjahr wieder.

 

Datenmaterial

Die Anzahl der 'neuen BK-Renten' in NRW und im Bundesgebiet basieren auf einer vollständigen Erfassung der Unfallversicherungsträger. Die Fallzahlen (und für den Arbeitsschutz relevantes, anonymisiertes Datenmaterial) werden dem Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit NRW in jährlicher Folge zur Verfügung gestellt.

 

Datenquelle

Bundesverband der Unfallkassen e.V.*,
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften*,
Bundesverband der landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften
*) ab 01.06.2007 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

 

Anteil neue BK-Renten aufgrund von Hautkrankheiten bezogen auf alle neuen BK-Renten

Begriff

Die Bezeichnung 'BK-Renten aufgrund von Hautkrankheiten' umfasst eine Begriffsgruppe mit zwei BK-Ziffern:

51   Hautkrankheiten (BK-Ziffern 5101 und 5112)

Zum Wortlaut der BK-Ziffern siehe die Anlage der Berufskrankheiten-Verordnung.

Der dargestellte Indikator gibt den Anteil neuer BK-Renten aufgrund von Hautkrankheiten in Bezug auf alle neuen BK-Renten als Prozentwert im Berichtsjahr wieder.

 

Datenmaterial

Die Anzahl der 'neuen BK-Renten' in NRW und im Bundesgebiet basieren auf einer vollständigen Erfassung der Unfallversicherungsträger. Die Fallzahlen (und für den Arbeitsschutz relevantes, anonymisiertes Datenmaterial) werden dem Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit NRW in jährlicher Folge zur Verfügung gestellt.

 

Datenquelle

Bundesverband der Unfallkassen e.V.*,
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften*,
Bundesverband der landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften
*) ab 01.06.2007 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

 

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Frühverrentung

Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten werden als 'Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit' bezeichnet. Hierfür wird auch der Begriff 'Frühverrentung' verwendet, da das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht wurde. Das vorzeitige Ausscheiden aus dem Arbeitsleben ist zum Teil auf arbeitsbedingte Erkrankungen zurückzuführen, so dass sich Hinweise auf besondere Beanspruchungen der Beschäftigten in der Arbeitswelt ergeben können.

Es ist jedoch festzustellen, dass die Frühverrentungen nicht ausschließlich arbeitsbedingte Belastungen und deren Auswirkungen widerspiegeln. Ursächlich können auch persönliche und schicksalhafte Gesundheitsprobleme sein; erheblichen Einfluss können auch der Arbeitsmarkt und rechtliche Veränderungen haben.

 

Rentenzugänge

Begriff

Der Begriff 'Rentenzugänge' umfasst alle Rentenarten. Den entscheidenden Anteil haben jedoch die 'Renten wegen Alters' und die 'Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit'. Diese setzen sich aus Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten zusammen.

Rente wegen Alters wird bei Renteneintritt ab dem 65. Lebensjahr gewährt, sofern bestimmte versicherungsrechtliche und persönliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten im Vergleich zu einem körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit einer ähnlichen Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten, wegen Krankheit oder einer Behinderung auf weniger als die Hälfte gesunken ist.

Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Versicherter aufgrund einer Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit, nicht in der Lage ist, eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben oder Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen zu erzielen, das ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße übersteigt.

 

Datenmaterial

Das Datenmaterial über Zugänge in den einzelnen Rentenarten (ohne Bergbau) beruht auf der Statistik des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger. Es wird für offizielle Statistiken verwendet und dem Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit in jährlicher Folge zur Verfügung gestellt.

 

Datenquelle

Datenquelle und -halter ist der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR)

 

Verhältnis der Anzahl der Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
zur Anzahl der Zugänge der Altersrenten

Begriff

Der Indikator gibt das Verhältnis der Frühverrentungen gegenüber den Berentungen wegen Alters wieder. Zu den Begriffsdefinitionen zu 'Rentenzugänge', 'Rente wegen Alters', 'Berufsunfähigkeit' und 'Erwerbsunfähigkeit' siehe Infopunkt 'Anzahl Rentenzugänge'.

 

Datenmaterial

Das Datenmaterial über Zugänge in den einzelnen Rentenarten beruht auf der Statistik des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger. Es wird für offizielle Statistiken verwendet und dem Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit in jährlicher Folge zur Verfügung gestellt.

 

Datenquelle

Datenquelle und -halter ist der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR)

 

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indi_ausw-info

1. Juli 2008