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Stellenausschreibung

Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) im Bereich Chemikaliensicherheit und Betriebssicherheit

Im Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) ist ab sofort eine Stelle als

  • Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) im Bereich Chemikaliensicherheit und Betriebssicherheit in der Fachgruppe 3.3 „betrieblicher, technischer und stofflicher Arbeitsschutz, Chemikaliensicherheit“

zu besetzen.

Eine Eingruppierung erfolgt bis zur Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), sofern die tariflichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen.

Die Stelle ist unbefristet. Dienstort ist der Gesundheitscampus Nordrhein-Westfalen in Bochum.

Der Arbeitsbereich

Die Fachgruppe 3.3 des LIA ist zuständig für Anfragen der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung in den Themenfeldern betrieblicher, technischer und stoffli-cher Arbeitsschutz sowie Chemikaliensicherheit. 
Dazu gehören neben Belastungen durch Gefahr- und Biostoffe unter anderem die Sachgebiete Baustellen, Transportsicherheit inklusive Regelungen für Gefahrgut, gewerblicher Umgang mit Sprengstoff aber auch die Gefährdungen durch physikalische Belastungen (Lärm, Vibrationen, Elektromagentische Felder, Nicht-ionisierende Strahlung) und Arbeitsstättenrecht. 
Da es an Arbeitsplätzen zu einer Kombination dieser Belastungen kommt, ist eine enge Abstimmung mit den anderen Sachgebieten notwendig, um zu einem umfassend hohen Schutzniveau beraten zu können.

  • Beratungen und Unterstützung der Arbeitsschutzverwaltung im Bereich Arbeitsschutz, Chemikaliensicherheit und Betriebssicherheit (u.a. ArbSchG, REACH-VO, CLP-VO, ChemG, ChemVerbotsV, BetrSichV)
  • Beratung zur korrekten Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen
  • Bearbeitung von Anträgen für befähigte Personen gem. § 15 Abs.1 i.V.m. Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3 Betriebssicherheitsverordnung
  • Beratung der Arbeitsschutzverwaltung im Themenfeld PSA-Benutzungsverordnung (persönliche Schutzausrüstung) als Experte mit Detailwissen
  • Fachbezogene Mitwirkung in Arbeitsgruppen und Gremien 
  • Erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor/ Diplom (FH)) einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung insbesondere der Fachrichtungen Chemie, Sicherheitstechnik, Physikalische Technik, Ingenieurwesen oder ein gleichwertiger Studienabschluss in einem vergleichbaren Studiengang
  • Gute Kenntnisse in den Bereichen Chemikalienrecht oder Betriebssicherheit von Vorteil
  • Grundkenntnisse des Verwaltungsrechts wünschenswert
  • Die Bereitschaft, sich in neue Aufgaben- und Rechtsgebiete einzuarbeiten, wird vorausgesetzt
  • Gute Kenntnisse in der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen und zu Sicherheitsdatenblättern sind von Vorteil
  • Fähigkeit in einem interdisziplinären Umfeld zu arbeiten und den fachlichen Wissenstransfer mitzugestalten und sicherzustellen
  • Praxissicherer Umgang mit gängiger Standardsoft­ware (MS Office)
  • Souveränes Auftreten und Kommunikationsstärke
  • Eigeninitiative und Teamfähigkeit

Informationen zur Bewerbung

Das LIA fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben durch gleitende Arbeitszeit, flexible Teilzeitmodelle und Telearbeit. Zudem bieten wir umfassende Fortbildungsangebote zum Erwerb und Ausbau von fachlichen wie persönlichen Kompetenzen an. Eine gute ÖPNV-Anbindung sowie Parkmöglichkeiten sind vorhanden.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbun­gen von Frauen werden daher nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

Das LIA sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbe­hinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrück­lich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewer­bungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.

Sofern in der Person der Bewerberin/des Bewerbers Gründe vorliegen, die ein Abweichen von den Bewerbungsmodalitäten erforderlich machen könnten, wenden Sie sich an die nachstehenden Ansprechpersonen für allgemeine Fragen.

Vielfalt und Chancengleichheit gehören zu unserer Personalpolitik. Wir freuen uns deshalb über Bewerbungen von Menschen aller Geschlechter und Nationalitäten.

Die Stelle ist grundsätzlich für Teilzeitkräfte geeignet. 

Sollten Sie Fragen zu der ausgeschriebenen Stelle haben, wenden Sie sich bitte bei fachlichen Fragen an Frau Dr. Sondermann (Tel.: 0211/3101-1246), bei allgemeinen Fragen an Frau Guth (Tel.: 0211/3101-1176).

Bitte schicken Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, sonstige Nachweise) ausschließlich als PDF-Datei unter Angabe des Betreffs 2023/FG3.316 bis zum

22.10.2023

per E-Mail an bewerbungen@lia.nrw.de.

Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass die erforderlichen Daten für das Auswahlverfahren vorübergehend gespeichert werden.

Das LIA ist eine zentrale Beratungs- und Unterstützungseinrichtung der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Es unterstützt die Landesregierung NRW und die Dienststellen des staatlichen Arbeitsschutzes nachhaltig, fachlich und partiell operativ. Zusätzlich übernimmt das LIA zentrale Aufgaben für die Arbeitsschutzverwaltung (z.B. Marktüberwachung und Produktprüfung) sowie sicherheitstechnische Aufgaben zum Schutz Dritter (z.B. Strahlenschutz und zentrale Radonstelle des Landes).

Hinweis: Gemäß Kabinettbeschluss der nordrhein-westfälischen Landesregierung vom 21. Juni 2023 ist geplant, ein Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz zu schaffen. Es ist beabsichtigt, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) und das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) in dieser neuen Landesoberbehörde zusammen zu führen.

Die neue Landesoberbehörde soll außer den bisherigen Aufgaben des LZG auch weitere Aufgaben im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes und zur Stärkung des staatlichen Arbeitsschutzes wahrnehmen.