
Gefahrstoffe
Biomonitoring
Beim Biomonitoring werden Gefahrstoffe oder deren Stoffwechselprodukte direkt im Blut oder Urin betroffener Menschen gemessen und somit die individuelle Exposition gegenüber diesem Stoff ermittelt.
Beim Biomonitoring unterscheidet man drei verschiedene Ansätze.
Beim Dosismonitoring werden Stoffe selbst oder Stoffwechselprodukte analysiert - beim biochemischen Effektmonitoring hingegen Reaktionsprodukte an Proteinen (z. B. Hämoglobin) oder DNA. Das biologische Effektmonitoring (Messung von Enzymen oder Veränderungen von Zellen oder Zellbestandteilen) als dritte Komponente lässt keine Rückschlüsse auf einen einzelnen Stoff zu und hat somit weniger Bedeutung in der Erfassung von Belastungen durch einen bestimmten Stoff.
Gemäß § 6 Abs. 2 Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist Biomonitoring "Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge, soweit [...] anerkannte Analysenverfahren und geeignete Werte zur Beurteilung zur Verfügung stehen". Eine Arbeitsmedizinische Regel (AMR) konkretisiert diesen Absatz.
Belastungen am Arbeitsplatz früh erkennen.
Wenn Belastungen am Arbeitsplatz früh erkannt werden, können geeignete Minimierungsstrategien zum Schutz der Mitarbeiter erarbeitet werden.
Auch wenn es für nur wenige Fälle direkt gesetzlich verbindliche Grenzwerte gibt, müssen gemäß § 7 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) "die Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen [ausgeschlossen werden oder wenn dies nicht möglich ist] hat [der Arbeitgeber] sie auf ein Minimum zu reduzieren."
Durch die neuesten Änderungen der Gefahrstoffverordnung ist gemäß § 10 Abs. 1 GefStoffV ein "geeignetes, risikobezogenes Maßnahmenkonzept" bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen der Kategorie 1 oder 2 anzuwenden, um dieses Minimierungsgebot gemäß § 7 Abs. 4 GefStoffV umzusetzen.
Zur Beurteilung, ob die Gefahr auf ein Minimum reduziert ist, geben nur Werte im biologischen Material Aufschluss. Viele Stoffe sind hautresorptiv und bestehende Schutzmaßnahmen reichen nicht aus, um eine Exposition weitestgehend zu verhindern. Oftmals kommt es auch zu einer ungewollten oralen Aufnahme durch mangelnde Hygiene am Arbeitsplatz (Kontamination der Hand und Nahrungsaufnahme oder Tabakkonsum ohne ausreichende Reinigung).
Es gibt verschiedene Formen von Grenzwerten und Beurteilungshilfen von Messwerten in biologischen Materialien. Hierbei unterscheidet man drei verschiedene Klassen von Grenzwerten und Beurteilungshilfen: gesundheitsbasierte Werte, risikobasierte Werte und deskriptive Werte.
Bezeichnung | Abk. | Evaluationskriterium | Herkunft | Weiterführende Informationen |
---|---|---|---|---|
Gesundheitsbasierte Werte | ||||
Biologischer Arbeitsstoff Toleranzwert | BAT | Empfindlichster, toxikologisch relevanter Endpunkt | DFG | |
Biologischer Leitwert | BLW | Empfindlicher, toxikologischer Endpunkt | DFG | |
Biologischer Grenzwert | BGW | Empfindlichster, toxikologisch relevanter Endpunkt | AGS | |
Risikobasierte Werte | ||||
Äquivalenzwert zum Akzeptanzrisiko | / | Korrelation zur Luftkonzentration mittels EKA | AGS | |
Äquivalenzwert zum Toleranzrisiko | / | AGS | ||
Deskriptive Werte | ||||
Expositions-äquivalente für krebserzeugende Arbeitsstoffe | EKA | Korrelation der Konzentration des Biomonitoring-Parameters mit Luftkonzentrationen | DFG | |
Biologischer Arbeitsstoff-Referenzwert | BAR | 95. Perzentil einer vergleichbaren Gruppe beruflich nicht belasteter Personen | DFG |
Tabelle modifiziert nach Drexler und Göen (2012) Arbeitsmed. Sozialmed. Umweltmed. 47: 449-459