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20.09.2020

Weltkindertag 2020

Eine kleine Geschichte zum Jugend- und Arbeitsschutz in Rheinland und Westfalen

 Für den Weltkindertag 2020 hat der Präsident des Landtags des Landes Nordrhein-Westfalen eine kreative Mitmachaktion ins Leben gerufen. Unter dem Motto „Eure Ideen für die Zukunft“ können Kinder ihre Ideen und Wünsche auf „Wunschsteine“ malen. Diese werden am dann 20. September vor dem Landtag Nordrhein-Westfalen ausgelegt. Die Idee ist nur eine von vielen Aktionen, die auf die besonderen Rechte und Bedürfnisse von Kindern aufmerksam machen. Dass es diese Rechte gibt ist keine Selbstverständlichkeit, wie ein Blick zurück zeigt.

Rückblick: Der Verdienst der Eltern reicht oft nicht zum Überleben aus, deshalb müssen die Kinder schon früh selbst arbeiten gehen – da sind sie erst vier bis sechs Jahren alt. Nicht selten bis zu 14 Stunden am Tag und auch in der Nacht spinnen sie Wolle in Baumwollspinnereien, stechen in Nadelfabriken Löcher in Nähwerkzeuge oder Waschen Metalle in Walzwerken. Bei diesen Arbeiten sind sie immer wieder Staub, Hitze, Krach oder giftige Dämpfen ausgesetzt. Arbeits- oder Jugendschutz, davon hat an diesen Arbeitsplätzen noch nie jemand etwas gehört. So in etwa kann man sich den Arbeitsalltag eines Kindes zu Zeiten der Industrialisierung vorstellen.

Denn während die meisten Menschen Kinderarbeit hierzulande nur aus den Nachrichten kennen, war sie früher auch in Deutschland weit verbreitet, galt eine Zeitlang sogar als pädagogisch wertvoll. In Preußen gab es erst 1839 mit dem Regulativ „über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken“ eine erste gesetzliche Regelung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Das Regulativ bildete den Auftakt für weitere Gesetze und Regelungen zum Schutz junger Menschen. Doch bis zum Jugendschutzgesetz, wie wir es heute kennen, war es noch ein langer Weg.

„Vor zurückgelegtem neunten Lebensjahre darf niemand in einer Fabrik oder bei Berghütten oder Vorwerken zu einer regelmäßigen Beschäftigung angenommen werden. […] Junge Leute, welche das sechzehnte Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, dürfen in diesen Anstalten nicht über zehn Stunden täglich beschäftigt werden.“
(Quelle: Regulativ „über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken“, 9. März 1839)

Übrigens ist unser heutiges das Arbeitsschutzgesetz eng mit der Abschaffung der Kinderarbeit in Deutschland verbunden. So gab es ab 1854 Fabrikinspektoren, die in den Fabriken die Einhaltung der Regelungen zum Schutz der Jugendlichen kontrollieren sollten. Später wurde dieser Zuständigkeitsbereich weiter ausgebreitet. Ab den 1870er Jahren gehörte auch die Überprüfung des Arbeitsschutzes in den Fabriken zu ihren Aufgaben. Zum Ende des 19. Jahrhunderts hat sich der Aufgabenbereich der Inspektoren vom Kindesschutz hin zum allgemeinen Arbeitsschutz und zum technischen Gefahrenschutz entwickelt. Als Gewerbeinspektoren sind sie jetzt nicht mehr nur für die Überwachung von Fabriken sondern für alle Gewerbebetriebe zuständig.

„Bald ist der Luftraum etwas knapp.
Gleich setzt es einen Rüffel. –
Er schimpft, daß dieses scheußlich sei.
Und And’res einfach Bummelei.
Da hätt‘ ihn mancher Fabrikant.
Am liebsten sonstwohin gesandt:
Denn stets und ständig ging’s an’s Portemonnai.
Und das kann keiner leiden – das tut weh.“
(Quelle: Auszug aus einem lokalen Gedicht zu Ehren von Gewerberat Dr. Ludwig Czimatis, Leiter der Gewerbeinspektion Solingen, 1908)

Doch damit war die Entwicklung von Arbeitsschutz und Jugendschutz noch lange nicht abgeschlossen. Wer sich für die Anfänge dieser Geschichte interessiert, der sollte sich die Broschüre „150 Jahre Arbeitsschutzgeschichte(n) aus dem Rheinland und Westfalen durchlesen. Dort wird sie anhand von Zeitdokumenten, Fotografien und kleinen Alltagsereignissen anschaulich erzählt.

Welche Rechte Sie heute als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben und an wen Sie sich bei Fragen zum Arbeitsschutz wenden können, haben wir in unseren „Arbeitsschutz FAQ“ für Sie zusammen gefasst. Bei speziellen Fragen zu ihrem Betrieb oder Arbeitsplatz können Sie die Fragesammlung von KomNet, dem Beratungsservice der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen, nutzen oder auch selbst eine Frage an die Arbeitsschutzexpertinnen und -experten stellen.

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