LIA.nrw
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Erklärung zur Barrierefreiheit für die Internetseite www.lia.nrw

Das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) hat den Anspruch, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und der nordrhein-westfälischen Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 (BITVNRW)  stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.lia.nrw und seine Unterkapitel.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die Internetseite www.lia.nrw ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar.

Die „Agentur Barrierefrei NRW“ hat den Internetauftritt nach dem Web Content Accessibility Guidelines Verfahren (WCAG Verfahren 2.1) im September 2019 getestet und dabei festgestellt, dass die Seite www.lia.nrw derzeit für Menschen mit Behinderungen „eingeschränkt zugänglich" ist. Es handelt sich um ein relativ neues Testverfahren, das auf neuesten Anforderungen an die Barrierefreiheit beruht.

Die Ergebnisse des WCAG Verfahrens wurden dem technischen Dienstleistenden des Webauftritts übermittelt. Bis Dezember 2020 erfolgte eine Behebung der wesentlichen im WCAG-Test gefundenen Probleme.

Nicht barrierefreie Inhalte

Auf der Internetseite www.lia.nrw sind noch nicht alle Anforderungen der WCAG 2.1 umgesetzt. Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld.

So arbeiten wir zum Beispiel daran, die Inhalte der PDFs auf der Internetseite barrierefrei zu gestalten. Aktuell ist die Barrierefreiheit von PDFs bei Publikationen des LIA gegeben. Eigene PDFs werden mit dem Prüftool PAC (PDF Accessibility Checker) hinsichtlich der Barrierefreiheit überprüft, bevor sie online zur Verfügung gestellt werden.

Redaktionen von Zeitschriften stellen uns PDFs mit Zeitschriftenartikeln zur Verfügung, die wir auf www.lia.nrw veröffentlichen. Diese sind eventuell nicht barrierefrei.

Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30. Oktober 2019 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung. Dazu wurde vom LIA gemäß Artikel 3a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1523 im Vorfeld von der Agentur Barrierefrei NRW im September 2019 ein WCAG-Test durchgeführt.

Diese Erklärung wurde am 26. Mai 2021 ohne vollständige Bewertung der Website zum letzten Mal angepasst.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie Kontakt zum Landesinstitut aufnehmen möchten, finden Sie in unserem Kontaktformular Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen. Insbesondere können Sie uns mitteilen, wenn Ihnen Mängel auf der Seite aufgefallen sind. Außerdem können Sie sich an uns wenden, wenn Sie  Informationen über Inhalte benötigen, die nicht in der Richtlinie enthalten sind.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten an das LIA übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Ihr Ansprechpersonen in der Online-Redaktion:

Anneke Söpper (kommissarisch), stellvertretende Gruppenleitung FG 1.4

E-Mail: info@lia.nrw.de

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen (Kontakt per E-Mail: ueberwachung-barrierefreie-it@mags.nrw) prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.lia.nrw von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten (Kontakt per E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de). Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit diese behoben werden können.

Die Ombudsstelle ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik Nordrhein-Westfalen.