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Sachkunde

Anerkennung der Sachkunde nach Anhang I Nr. 4.4 Abs. 1 Satz 2 Gefahrstoffverordnung

(Verwendung von Biozid-Produkten)

Hinweis zur Bearbeitungsdauer

Bitte beachten Sie, dass längere Bearbeitungszeiten nicht auszuschließen sind. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

  • Stellen Sie den Antrag möglichst frühzeitig, da erst nach Anerkennung der Sachkundelehrgänge Seminare angeboten werden können.

Der Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn alle notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen. Daher ist es empfehlenswert bei Fragen unsere hierzu veröffentlichten Informationen und Checklisten lesen.

Bitte sehen Sie von telefonischen Rückfragen über den Bearbeitungsstand ab, damit die Bearbeitung des Antrages nicht weiter verzögert wird.