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Zahl des Monats Oktober 2023 – Sicherheitskennzeichen

7010

Wo ist der nächste Notausgang? Gibt es an meinem Arbeitsplatz mögliche Stolperfallen? Wie sieht es mit der Schutzhelmpflicht aus? Auf diese und viele weitere Fragen geben Sicherheitskennzeichen Antwort. Als weltweit bekannte Symbole – normiert nach der DIN EN ISO 7010 – sind sie fester Bestandteil in Beruf und Alltag.

Seitdem die ISO 7010 im Jahr 2012 als europäische Norm für Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen angenommen wurde, wird sie stetig an aktuelle Entwicklungen angepasst. Zweck der normierten Sicherheitskennzeichen ist die Unfallverhütung und der Gesundheitsschutz – es geht also darum, potenzielle Gefahren für Personen zu vermeiden. Sie finden sich sowohl in Arbeitsstätten als auch im öffentlichen Raum, in Sicherheitshinweisen und in Flucht- und Rettungsplänen.

Die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 werden in folgende fünf Kategorien unterteilt:

Kategorie

Gestaltung

Beispiel

Verbotszeichen

Schwarzes Symbol auf weißem Kreis mit rotem Rand und Diagonalbalken

Verbotszeichen

Gebotszeichen

Weißes Symbol auf blauem Kreis

Gebotszeichen

Warnzeichen

Schwarzes Symbol auf gelbem Dreieck mit schwarzem Rand

Warnzeichen

Rettungszeichen

Weißes Symbol auf grünem Quadrat

Rettungszeichen

Brandschutzzeichen

Weißes Symbol auf rotem Quadrat

Brandschutzzeichen

Weltweit verständliche Symbole können Leben retten

International einheitliche Sicherheitskennzeichen sind unerlässlich, um die Sicherheit zu gewährleisten. Eine genormte, einheitliche Gestaltung ist also nicht nur praktisch, sondern kann gerade in Bereichen mit großem Gefahrenpotential lebenswichtig sein. Die DIN EN ISO 7010 klärt mit schnell erfassbaren Sicherheitskennzeichen auch ungeschulte Personen zuverlässig über Gefahren, Verbote und Verhaltensweisen auf – unabhängig von Sprache oder Kultur. Wichtige Regel hierbei ist immer: 1 Sicherheitskennzeichen = 1 Sicherheitsaussage.

Arbeitsstättenverordnung als Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für das Anbringen von Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnungen ist die Arbeitsstättenverordnung. Ihre Gestaltung wird in der technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A1.3 geregelt. Ob in einem Betrieb eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung und von Flucht- und Rettungsplänen sowie von Sicherheitsleitsystemen notwendig ist, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen.


Auch der neue LIA-Posterkalender für das Jahr 2024 hat sich die wichtigen Sicherheitszeichen zum Thema gemacht. Über unser Kontaktformular können Sie den Kalender kostenlos bestellen. Bitte geben Sie bei der Bestellung die gewünschte Anzahl der Kalender und die entsprechende Lieferadresse an.

Abbildung Posterkalender 2024 Sicherheitszeichen und Gefahrenpiktogramme