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Zahl des Monats Dezember 2023 – Telefonische Erstberatung

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Seit Juli dieses Jahres können sich Beschäftigte und Unternehmen für eine erste Orientierung bei Fragen zum Arbeitsschutz unter 0211 3101 1133 an die telefonische Erstberatung des Landesinstituts für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) wenden. Hier gibt es Antworten auf Fragen zu den Themen Strahlenschutz, Arbeitszeit, Arbeitszeit der Kraftfahrer, Baustellen, Asbest und Mutterschutz. Eine erste Auswertung zeigt: Das Angebot wird gut angenommen. 250 Menschen melden sich im Durchschnitt monatlich bei der Servicenummer.

Größter Informationsbedarf: Mutterschutz

„Meine Mitarbeiterin ist schwanger, wie muss ich die Schwangerschaft melden?“
„Ich bekomme ein Kind, welche Schutzregeln muss mein Chef jetzt befolgen?“
„Wie funktioniert das mit dem Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft?“

Mit solchen und ähnlichen Fragen melden sich die meisten Anrufenden bei der telefonischen Erstberatung – knapp 40% aller angenommenen Anrufe drehen sich um Fragen rund ums Thema Mutterschutz. Kein Wunder, denn Schwangere und Mütter müssen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit in besonderem Maße vor schädlichen Einwirkungen und Benachteiligungen geschützt werden. Dazu zählen zum Beispiel überlange Arbeitszeiten, Gefahrstoffe und Biostoffe sowie eine Kündigung. Der Beratungsbedarf ist den vielfältigen Regelungen entsprechend hoch.

Weitere Themen, welche häufig bei der telefonischen Erstberatung angesprochen werden, sind unter anderem Arbeitszeit (8%), Arbeitszeit von Kraftfahrenden (6%) und Strahlenschutz (4%).

In vielen Fällen können die Expertinnen und Experten des LIA den Anrufenden direkt Auskunft geben oder eine erste Orientierungshilfe bieten. Sollte eine weiterführende Beratung notwendig sein, werden die Fragen der Anrufenden an die jeweilig zuständige Stelle für den Arbeitsschutz der Bezirksregierung weitergeleitet.

1133 ergänzt bestehende Beratungsangebote der Arbeitsschutzverwaltung

Neben der telefonischen Erstberatung gibt es weitere Anlaufstellen, an die sich Beschäftigte und Arbeitgebende wenden können:

  • Arbeitsschutztelefon und online Formular Arbeitsschutzbeschwerde
  • Online Beratungsservice KomNet
  • MobbingLine NRW

In welchen Fällen Sie welches Angebot am besten nutzen können, erfahren Sie hier.