Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen
Hilfe bei Fragen und Anliegen rund um den Arbeitsschutz
Sie haben eine Frage zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, möchten sich über unzumutbare Arbeitsbedingungen beschweren oder müssen eine Meldung an die Arbeitsschutzverwaltung machen? Je nachdem, worum es bei Ihrer Anfrage geht, haben Sie verschiedene Möglichkeiten mit der Arbeitsschutzverwaltung Kontakt aufzunehmen - vom online Formular bis zur telefonischen Beratung.
Beratungsangebote der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen
Telefonische Erstberatung
Erstberatung bei Arbeitsschutzanliegen (z. B. bei Fragen zu Zuständigkeiten in der Arbeitsschutzverwaltung, Arbeitszeit, Arbeitszeit Kraftfahrer, Mutterschutz, Strahlenschutz, Baustellen oder zu Asbestbaustellen. Bzw. Weiterleitung von Anliegen an die richtige Ansprechperson in der Arbeitsschutzverwaltung).
Art: telefonische Beratung
Kontakt: Tel. 0211 3101 1133 (Mo.- Do., 9 bis 15 Uhr, Fr., 09 bis 14 Uhr)
Die Servicenummer 0211 3101 1133 ist die erste Anlaufstelle für Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und Beschäftigte, die Fragen zum Arbeitsschutz oder zur Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen haben. Am Telefon erhalten sie entweder direkt eine Antwort von den Expertinnen und Experten oder den Kontakt zur richtigen Ansprechperson in der Arbeitsschutzverwaltung. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Frage am Telefon alleine nicht beantwortet werden kann. Etwa, weil eine Arbeitsschützerin oder ein Arbeitsschützer der zuständigen Bezirksregierung einen Arbeitsplatz erst vor Ort besichtigen muss.
- zur Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Neue Telefonhotline zur Erstberatung für Fragen rund um den Arbeitsschutz gestartet
Arbeitsschutztelefon und online Arbeitsschutzbeschwerde
Arbeitsschutzbeschwerden
Art: telefonische Beratung / online Beschwerde
Kontakt: Tel.: 0211 855 3311 (Mo.-Fr. 08 - 18 Uhr)
Online-Formular "Arbeitsschutzbeschwerde"
Sie möchten sich über unzumutbare Arbeitsbedingungen beschweren und suchen eine kompetente Stelle, an die Sie sich wenden können? Dann sind sie beim Arbeitsschutztelefon oder der online Arbeitsschutzbeschwerde richtig. Beschäftigte, Angehörige aber auch Kundinnen oder Kunden eines Betriebes können darüber Beschwerden und Hinweisen auf Arbeitsschutzmänge melden. Das Arbeitsschutztelefon nimmt Ihre Anrufe von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr entgegen und leitet sie an die Expertinnen und Experten der zuständigen Arbeitsschutzbehörde weiter.
Alternativ zur telefonischen Arbeitsschutzbeschwerde können Sie Beschwerden und Hinweise auf unzumutbare Arbeitsbedingungen auch jederzeit per Online-Formular an die Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen schicken.
Beide Möglichkeiten können anonym genutzt werden. Unabhängig von der Branche, Größe oder Zertifizierung eines Betriebes wird jeder Beschwerde nachgegangen.
KomNet – online Beratungsservice
Fragen zu gesundem und sicherem Arbeiten (z. B. Physikalische Belastungen und Beanspruchungen, Betrieblicher Arbeitsschutz, Gestaltung von Arbeitsplätzen)
Art: online Beratung (für eigene Anfragen wird ein kostenloser KomNet Account benötigt)
Kontakt: www.komnet.nrw.de
KomNet ist der Beratungsservice der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen rund um das Thema „Gesunde Arbeit“. Hier können Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber, Personal- bzw. Betriebsratsmitglieder, Beschäftigte ebenso wie Privatpersonen rund um die Uhr nach Antworten zur Arbeitsgestaltung und zum Arbeitsschutz recherchieren. Finden Sie keinen passender Antwort-Dialog in der Datenbank, können Sie Ihre Frage über komnet.nrw.de auch kostenlos an die Arbeitsschutz Expertinnen und Experten stellen und erhalten innerhalb von wenigen Tagen eine Rückmeldung.
MobbingLine NRW
Beratung/Unterstützung bei Mobbing am Arbeitsplatz
Art: telefonische Beratung
Kontakt: 0211 837 1911 (Qualifizierte Beratung für Hilfesuchende: Mo.-Do., 16 -20 Uhr) Weitere Informationen unter www.mobbingline.nrw.de
Die MobbingLine NRW ist das zentrale telefonische Beratungsangebot der Landesregierung Nordrhein-Westfalen bei Fragen zum Thema Mobbing. Betroffene sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten dort eine anonyme, persönliche Beratung und Hilfe von speziell geschulten Fachleuten von Krankenkassen, Gewerkschaften und Kirchen.