
Übersicht
Antragsverfahren
Das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung übernimmt per Zuständigkeitsverordnung ab dem 01. Februar 2023 einen Teil der Antragsbearbeitung, die bislang in den Bezirksregierungen verankert war.
Ihre Anträge können Sie uns entweder auf dem Postweg (Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung (LIA), Antragsverfahren, Gesundheitscampus 10, 44801 Bochum) zukommen lassen oder per E-Mail an poststelle@lia.nrw.de senden.
Es handelt sich um folgende Antragsverfahren:
- Anerkennung von freien Lehrgangsträgern für Sifa-Ausbildungen
- Genehmigung von Ausnahmen gem. §§ 7 (Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit) und 18 (Ausnahmen) ASiG
- Ausnahmen gemäß ArbMedVV
- § 7 Abs. 2 ArbMedVV
- § 8 Abs. 3 ArbMedVV
- Anerkennung von Asbest-Sachkunde- und Fortbildungslehrgängen (Anhang I Ziffer 2.4.2 Abs. 3 GefStoffV i.V. mit TRGS 519 Nummer 2.7, Anlagen 3-5)
- Antragsbearbeitung „BetrSichV“ (Anerkennung befähigte Personen § 15 Abs.1 i.V.m. Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.2 BetrSichV)
- Antragsbearbeitung „Biozide“ (Anerkennung von Sachkundelehrgängen für die Verwendung von Biozid-Produkten (Anhang I Nr. 4.4 GefStoffV))
- Anträge zum Themenfeld „Hoheitlicher Strahlenschutz“