© belekekin - Fotolia.com

Arbeitsschutz und Gesundheit

Arbeitsschutzorganisation

Von der Materialbeschaffung über die Arbeitsgestaltung bis zur Personalentwicklung. Bei der Arbeitsschutzorganisation sollen alle körperlichen, psychischen und sozialen Gefährdungen und Belastungen einbezogen werden, um Unfälle, arbeitsbedingte Erkrankungen bzw. Berufskrankheiten zu verhindern.

Eine betriebliche Arbeitsschutzorganisation muss so gestaltet sein, dass die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet ist und ihre Gesundheit erhalten wird. Wird der Arbeitsschutz bei allen Endscheidungen im Unternehmen berücksichtigt und damit in alle Prozesse integriert, führt dies zu einer gelebten Präventionskultur.

Basis dieser betrieblichen Arbeitsschutzorganisation sind die gesetzlichen Grundlagen, die sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ergeben.

 Kernelemente der Arbeitsschutzorganisation

  • Verantwortung und Aufgabenübertragung für den Arbeitsschutz
  • Kontrolle der Arbeitsschutzaufgaben und -pflichten
  • Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
  • Qualifikation für den Arbeitsschutz
  • Organisation und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
  • Unterweisung der Beschäftigten

Die Gemeinsame Deutsche  Arbeitsschutzstrategie (GDA) bietet zur Selbsteinschätzung der eigenen betrieblichen Arbeitsschutzorganisation den  GDA ORGAcheck an. Mit diesem Werkzeug kann sich jedes Unternehmen auf einfachem Weg ein eigenes Bild über den Zustand seiner Arbeitsschutzorganisation machen.

Systembewertungen werden von den Aufsichtsbehörden (z. B. Bezirksregierungen, Unfallkassen) durchgeführt. Das LIA unterstützt die Aufsichtspersonen in den Arbeitsschutzdezernaten der Bezirksregierungen bei der Organisation, Durchführung und Auswertung.

Mit einer Systembewertung wird der Status quo der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation und der Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Das Ziel ist die Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes und der Gefährdungsbeurteilung. 

Die Systembewertung erfolgt mittels einer Betriebsbesichtigungen, bei der durch einen abgestimmten, einheitlichen Bewertungsmaßstab der aktuelle Status der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation und der Gefährdungsbeurteilung ermittelt wird. Der Betrieb erhält dadurch den Überblick, wo er steht und welche Maßnahmen er ergreifen sollte um Verbesserungen in seinem System einzuleiten.

Konkret wird in der Systembewertung folgendes überprüft:

  • Verantwortung und Aufgabenübertragung
  • sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung sowie Arbeitsschutzausschuss
  • Unterweisung
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Erste Hilfe
  • Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
  • zeitlich befristete Beschäftigung
  • Gefährdungsbeurteilung (Theorie und Praxis)
Eine wesentliche Unterstützung für die Betriebe ist der von der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) entwickelte GDA-ORGAcheck, durch den kleine und mittelständische Unternehmen mit wenig Aufwand ihre Arbeitsschutzorganisation überprüfen und verbessern können. 

Die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz liegt bei den Arbeitgeberinnen und -gebern. Unterstützt werden sie dabei unter anderem durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet Arbeitgeberinnen und -geber, Betriebsärztinnen und -ärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Konkretisiert werden die gesetzlichen Pflichten durch Unfallverhütungsvorschriften.

ProzessGefäfrdungsbeurteilung_klein
© LIA.nrw

Pflicht für alle Unternehmen -  Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist die gemeinsame Grundlage für alle Beteiligten des betrieblichen Arbeitsschutzsystems.

Der nächste Schritt - Betriebliches Gesundheitsmanagement

Betriebliches Gesundheitsmanagement zielt in gleichem Maße auf Beschäftigte und Unternehmen ab. Betriebliche Strukturen und Prozesse sollen so gestaltet, gelenkt und entwickelt werden, dass die Arbeit, Organisation und das Verhalten am Arbeitsplatz gesundheitsförderlich ist.

Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS)

Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) sind für Unternehmen nicht gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben, werden aber trotzdem in immer mehr Betrieben freiwillig eingesetzt. Die Gründe hierfür sind vielfältig, sicher ist aber auch, dass immer mehr Unternehmerinnen und Unternehmer die wirtschaftlichen Vorteile von AMS erkannt haben. Denn arbeitsbedingte Erkrankungen oder Unfälle von hoch qualifiziertem Fachpersonal können sehr teuer kommen und unter Umständen sogar die Produktion erheblich beeinträchtigen, wenn Beschäftigte über einen längeren Zeitraum ausfallen. Dieses Thema wird in Zukunft aufgrund des demographischen Wandels noch wichtig werden.

Viele Unternehmen haben die Zeichen der Zeit erkannt und setzen auf Prävention. Ein AMS eignet sich auch ausgezeichnet, um die Maßnahmen zur Prävention auf deren Wirksamkeit zu prüfen, denn entsprechend eines Regelkreises wird ständig der Sollwert (Ziel des Unternehmens im Arbeitsschutz, z. B. höchstens drei Arbeitsunfälle im Jahr) mit dem Istwert (Realität im Betrieb, z. B. vier Arbeitsunfälle im Jahr) verglichen und festgestellt, ob die durchgeführten Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Betrieb ausreichen oder ob diese Maßnahmen korrigiert werden müssen, um die Unternehmensziele im Bereich des Arbeitsschutzes zu erreichen.


Gesetzliche Vorschriften:

  • Arbeitgeber sind verpflichtet, unter anderem "für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen" (§3 ArbSchG)

Vorteile für den Unternehmerinnen und Unternehmer:

  • Mittelfristig reduziert sich die Unfallhäufigkeit = weniger Ausfallzeiten, Störfälle und Störungen im Betriebsablauf.
  • Engagement und Loyalität der Beschäftigten steigen, und auch die Attraktivität des Unternehmens für potenzielle neue Beschäftigte.
  • Das Unternehmen kann besser an den demographischen Wandel angepasst werden.
  • Die oberste Leitung wird in ihrer Rechtssicherheit gestärkt.
  • Prävention = "Win-Win-Situation"
  1. Entwicklung, Abstimmung und Bekanntmachung einer Arbeitsschutzpolitik und -strategie und handeln danach.
  2. Festlegung von Verantwortung, Aufgaben und Befugnissen (bzgl. Sicherheit und Gesundheitsschutz).
  3. Beschreiben des Aufbaus des AMS.
  4. Festlegen des internen und externen Informationsflusses sowie der Zusammenarbeit im Rahmen des Arbeitsschutzes.
  5. Ermittlung der relevanten Verpflichtungen, sowie Sicherstellung und Einhaltung.
  6. Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in betriebliche Prozesse.
  7. Regelung zur Dokumentation und Dokumentenlenkung.
  8. Ergebnisermittlung, -bewertung und Verbesserung des AMS.

Ein AMS bietet den Unternehmen vielfältige Möglichkeiten, die besonderen Anforderungen auf die jeweilige Branche des Betriebes und/oder die Betriebsgröße anzupassen. Auch eine Unternehmenspolitik, welche die Arbeitnehmer bei Entscheidungsprozessen zum Arbeitsschutz mit einbindet, kann zu einem besseren "Miteinander" im Betrieb beitragen und dadurch die Motivation erhöhen. Eine entsprechende Unternehmenspolitik wird beim AMS vorausgesetzt. Das AMS ist zudem einfach integrierbar in bereits bestehende Managementsysteme.

KomNet Frage-Antwort-Dialoge zum Thema Arbeitsschutzorganisation