Antragsverfahren
Prüfung von Ex-Geräten: Anerkennung von befähigten Personen nach Betriebssicherheitsverordnung
Anerkennung von befähigten Personen gemäß § 15 Abs. 1 i. V. m. Anhang 2
Abschnitt 3 Nr. 3.2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Antragsunterlagen.
Hinweis zur Bearbeitungsdauer
Bitte beachten Sie, dass längere Bearbeitungszeiten nicht auszuschließen sind. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
- Stellen Sie den Verlängerungsantrag möglichst frühzeitig, da ohne Anerkennung der zur Prüfung befähigten Person Prüfungen nicht durchgeführt werden können.
Der Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn alle notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen. Daher ist es empfehlenswert bei Fragen unsere hierzu veröffentlichten Informationen und Checklisten lesen
Bitte sehen Sie von telefonischen Rückfragen über den Bearbeitungsstand ab, damit die Bearbeitung des Antrages nicht weiter verzögert wird.
Bei welcher Behörde ist der Antrag zu stellen?
Das Anerkennungsverfahren wird in Nordrhein-Westfalen vom Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA), Gesundheitscampus 10, 44801 Bochum durchgeführt.
Briefsendungen an:
Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW
40208 Düsseldorf
Welche Unterlagen / Inhalte müssen Sie bei Antragstellung einreichen?
Für das Anerkennungsverfahren sind die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen nachzuweisen sowie die entsprechenden Prüfeinrichtungen vorzuhalten.
gemäß §15 Abs. 1 i. V. m. Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Schriftlicher Antrag mit folgenden Aussagen:
Angaben zum Arbeitgeber / Betriebsstätte:
- Anschrift der Betriebsstätte o Angaben zu den beabsichtigten Prüfaufgaben, zum Prüfumfang, und zum Prüfplatz (elektrische u. mechanische Geräte)
- Technische Parameter wie Zündschutzart, Kategorie, Gerätegruppe, Nennspannung und Nennleistung
- Erklärung des Antragstellers über die Weisungsfreiheit der befähigten Person
- Erklärung, dass der befähigten Person die erforderlichen Prüfeinrichtungen und Vorschriften (national und EU) zur Verfügung stehen
- Ggf. Zertifizierungsurkunden über vorhandene Qualitätssicherungssysteme.
Angaben zur befähigten Person:
- Vor- und Nachname, Geburtstag und –ort, Privatanschrift
- Beruf und Kopie des Anstellungsvertrages
- Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart O)
Adresse für Briefsendungen:Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW
FG 3.3, Frau Franziska Steffen
40208 Düsseldorf
Betreff: BetrSichV - Lebenslauf, fachlicher Werdegang
- Kopien von Diplomurkunde und -zeugnis, Meisterbrief, Facharbeiterzeugnis oder vergleichbarer Qualifikation
- Nachweis der mindestens einjährigen Berufserfahrung mit der Herstellung oder Instandsetzung von Geräten, Sicherheits-, Kotroll-, und Regeleinrichtungen im Sinne der RL 94/9/EG
- Erklärung zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen, Erfahrungsaustausch
Gutachterliche Äußerung der einbezogenen zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS)
Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Prüftätigkeiten; Mindestdeckung 2,5 Mio.
gemäß §15 Abs. 1 i. V. m. Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Schriftlicher Antrag mit folgenden Aussagen:
Angaben zum Arbeitgeber / Betriebsstätte:
- Anschrift der Betriebsstätte
- Angaben zu den beabsichtigten Prüfaufgaben, zum Prüfumfang, und zum Prüfplatz (elektrische u. mechanische Geräte)
- Technische Parameter wie Zündschutzart, Kategorie, Gerätegruppe, Nennspannung und Nennleistung
- Erklärung des Antragstellers über die Weisungsfreiheit der befähigten Person
- Erklärung, dass der befähigten Person die erforderlichen Prüfeinrichtungen und Vorschriften (national und EU) zur Verfügung stehen
- Ggf. Zertifizierungsurkunden über vorhandene Qualitätssicherungssysteme.
Angaben zur befähigten Person:
- Vor- und Nachname, Geburtstag und –ort, Privatanschrift
- Beruf
- Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart O)
Adresse für Briefsendungen:Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW
Betreff: BetrSichV
FG 3.3, Frau Franziska Steffen
40208 Düsseldorf - Erklärung zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen, Erfahrungsaustausch
- Angaben zu den durchgeführten Prüfungen der letzten 5 Jahre und der aktuellen Tätigkeit mit Nachweis
- Fortbildungsnachweise
Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Prüftätigkeiten; Mindestdeckung 2,5 Mio.
Allgemeine Hinweise
Geräte, Schutzsysteme sowie Sicherheits-, Kontroll- und Regeleinrichtungen, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden, unterliegen besonderen Sicherheitsvorschriften. So dürfen diese nach einer Instandsetzung erst dann wieder in Betrieb genommen werden, wenn sie vorher geprüft werden.
Gebühren
Für die Anerkennung wird eine Gebühr erhoben. Die Verwaltungsgebühr wird aufgrund des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) festgesetzt.