Arbeitsschutz und Gesundheit
Homeoffice und Telearbeit gesund und produktiv gestalten
Aus Beschäftigtensicht sind die Gründe für das Arbeiten von zu Hause vielfältig. Dank technischer Möglichkeiten ist sie für immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer möglich. Seit Beginn der Corona-Pandemie stieg die Zahl der Beschäftigten, die im Homeoffice oder in Telearbeit arbeiten. Trotz Chancen warten im Homeoffice auf viele Menschen auch ungewohnte Herausforderungen.
Sehen Sie sich deshalb unsere Tipps für Führungskräfte, die auf Distanz führen und unsere Tipps für Beschäftigte, die in den eigenen vier Wänden arbeiten an.
Die im Auftrag des LIA durchgeführte Beschäftigtenbefragung NRW zeigt, dass zwischen April und Juni 2021 knapp vier von zehn Beschäftigten (39 %) Homeoffice oder Telearbeit genutzt haben.
Insbesondere viele große Unternehmen wollen das Arbeiten von zu Hause zukünftig in größerem Umfang als vor der Corona-Krise ermöglichen (BAuA, 2020). Beschäftigte sind jenseits pandemiespezifischer Regeln auf den Kooperationswillen der Arbeitgebenden angewiesen, denn ein Gesetz für Recht auf Arbeit im Homeoffice gibt es in Deutschland nicht.
Homeoffice bietet Vorteile, zum Beispiel eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Arbeiten von zu Hause ist aber nicht nur für Eltern oder Berufstätige, die Angehörige pflegen, interessant. Einsparung von Pendelzeiten oder ungestörtes und konzentriertes Arbeiten machen es attraktiv.
Aber die Arbeitsweise zu Hause kann herausfordernder sein als im Büro: Weniger direkter Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen, andere räumliche Bedingungen, Arbeitsabläufe, privaten Ablenkungen und eine Entgrenzung von Arbeit und Privatem können einen produktiven und gesunden Arbeitsalltag erschweren.
Homeoffice ist eine Form der mobilen Arbeit, die in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel genauer definiert ist. Mehr dazu im Akkordeon "Homeoffice und Coronavirus".
Telearbeitsplätze sind gemäß § 2 Abs. 7 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
„vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat.“ Ferner gilt demnach ein Telearbeitsplatz erst dann als vom Arbeitgeber eingerichtet, „wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ist.“
Trotz rechtlicher Unterschiede zwischen Homeoffice und Telearbeit gilt in beiden Fällen u.a. das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung.
KomNet Frage-Antwort-Dialoge zum Thema Homeoffice
- Was passiert, wenn der Arbeitgeber keinen Mutterschutzlohn bei einem Beschäftigungsverbot zahlt?
- Gibt es Mittel, die das Schwitzen der Hände in Schutzhandschuhen vorbeugen können und allgemein das Arbeiten angenehmer gestalten?
- Was ist zu tun, wenn der Hersteller eines Regals nicht mehr am Markt ist (Insolvent), wir aber keinen Nachweis mehr haben, z. B. für Feld- und Fachlasten ?
- baua praxis: Flexible Arbeitszeitmodelle. Überblick und Umsetzung
- DGUV Check-Up Homeoffice – Checkliste für ergonomisches Arbeiten im Homeoffice
- Tipps für Beschäftigte, die in den eigenen vier Wänden arbeiten
- Tipps für Führungskräfte, die auf Distanz führen
- LIA.nrw: praxis 1: Richtig erholen – zufriedener arbeiten – gesünder leben. Erholung und Arbeit im Gleichgewicht. Ein Leitfaden für Beschäftigte
- LIA.nrw: praxis 6: Arbeitszeit gesund gestalten. Wie Ihr Betrieb Arbeitszeit erfolgreich in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen kann.
- VBG: Telearbeit. Gesundheit, Gestaltung, Recht.
- VBG: Zuhause arbeiten (Leichte Sprache)
- Krauss-Hoffmann, P.: Produktiv und gesund im Homeoffice arbeiten. Vortrag: Mettmann, 24.02.2022
- Christina Wessels, Frauke Füsers und Peter Krauss-Hoffmann - Arbeitsschutz 4.0 Arbeitsschutz in Zeiten von Homeoffice wirksam gestalten
- TBS NRW: Home-Office – jetzt dauerhafte Regelungen vereinbaren
- Kompetenznetz Public Health COVID-19: Gesundheitsfördernde Führung von Teams im Homeoffice
- baua Bericht: Orts- und zeitflexibles Arbeiten: Gesundheitliche Chancen und Risiken
- baua Bericht kompakt: Arbeit von zuhause in der Corona-Krise: Wie geht es weiter?
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Arbeitsstättenverordnung
- BAuA: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
- Empfehlungen des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) zur Abgrenzung von mobiler Arbeit und Telearbeitsplätzen
- FBVW-402 „Arbeiten im Homeoffice - nicht nur in der Zeit der SARS-CoV-2-Epidemie“
- FBORG-004 „Unterweisung im Homeoffice“
- Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Telearbeit und Mobiles Arbeiten. Voraussetzungen, Merkmale und rechtliche Rahmenbedingungen