2406_Produktprüfung
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Zahl des Monats Juni 2024 – Produktüberprüfung

150

Toaster, Bügeleisen, Bohrmaschinen, aber auch Kinderspielzeug und Sicherheitsschuhe – bei Verdacht auf Mängel überprüft die Geräteuntersuchungsstelle (GUS) im Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) diese und weitere Gegenstände. Anlässlich des Landesprogramms „Sicherer Haushalt“ der Marktüberwachungsbehörden in NRW testet die GUS 2024 schwerpunktmäßig 150 Produkte.

Produkte dürfen bei bestimmungsgemäßer Verwendung während ihrer gesamten Lebensdauer die Sicherheit und Gesundheit der Nutzenden, zu denen auch Arbeitnehmende gehören, die die Produkte bei ihrer Arbeit verwenden, nicht gefährden. Deshalb kontrollieren die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen regelmäßig Artikel, sowohl im Handel als auch in Betrieben und bei Herstellfirmen. Besteht der Verdacht auf sicherheitstechnische Mängel, werden die Gegenstände zur Prüfung an die GUS gegeben. Neben diesen Prüfungen und Messungen unterstützt die GUS die Behörden außerdem mit fachlichen Stellungnahmen und rechtlichen Empfehlungen. Sie wirkt des Weiteren in den Arbeitskreisen der Geräteuntersuchungsstellen der Länder und der Marktüberwachung in NRW mit.

Die GUS verfügt über umfangreiche Prüfmöglichkeiten. Dazu zählen Prüfgeräte für Hochspannung, Zug- und Druckbewegungen, Fahrradkomponenten, Helme, Arbeitsschutzschuhe, Atemschutzmasken, Beregnungsanlagen, Wärmebildkameras, Klimaschränke sowie Messgeräte zur Bestimmung der Leistung von Laserpointern oder zur Ermittlung der Geschossenergie von Spielzeugwaffen.

Die GUS betrachtet zudem in vielen Fällen auch die Lebensdauer eines Produkts. Dabei hilft unter anderem ein Industrieroboter, der definierte Kräfte beliebig oft auf Gegenstände einwirken lassen kann. Das Anwendungsspektrum reicht von Falltests für Bügeleisen über Dauerbelastungsprüfungen, beispielsweise bei Schließ- und Schutzmechanismen von Maschinen, von Steckdosen oder Toastern bis hin zu wiederholten Belastungen von Bürodrehstühlen.

Netzteile, Toaster, Kinderlampen: 2024 prüft die GUS Haushaltsprodukte


Die Landesprogramme der Marktüberwachungsbehörden in NRW finden jedes Jahr statt. An ihnen sind alle Bezirksregierungen und das LIA beteiligt. 2024 liegt der Schwerpunkt auf Haushaltsgegenständen. Geprüft werden vor allem USB-Netzteile und Steckdosenleisten mit USB-Anschluss (zum Laden von beispielsweise Smartphones), Tritte, Toaster, Waffeleisen, elektrische Brotdosen zum Erwärmen von Speisen, Kinderlampen, Nachtlichter sowie Haut- und Haargeräte, wie zum Beispiel Glätteisen, Haartrockner und Rasierer. Werden die Produkte im Arbeitskontext, das heißt bei der beruflichen Anwendung, genutzt, handelt es sich bei diesen auch um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Daher sind die erzielten Prüfergebnisse auch für Arbeitgebende sehr wichtig, um den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung dieser Arbeitsmittel zu gewährleisten. Das Programm „Sicherer Haushalt“ ist im Mai gestartet und läuft bis Ende des Jahres. Die GUS testet in diesem Zeitraum 150 Produkte. Anfang 2025 wird die Auswertung erfolgen.

Dabei kommen verschiedene Gerätschaften zum Einsatz:

  • Die Zug- und Druckmaschine prüft die Zugentlastung an elektrischen Geräten oder die mechanische Belastbarkeit bei Tritten.
  • Der Hochspannungsprüfstand und der Sicherheits- und Funktionstester sind für die Grundprüfung aller elektrischen Geräte da.
  • Auf dem Temperaturprüfstand, auch „Schwarze Ecke“ genannt, werden Brotdosen, Toaster, Waffeleisen sowie Haut- und Haargeräte kontrolliert.
  • Der Industrieroboter prüft Toaster, indem sie sechs Mal ohne Brot betrieben werden und anschließend auf Raumtemperatur abkühlen. Dieser Vorgang wird 500-mal wiederholt.

Rückruf, Warnung und Verkaufsverbot bei gefährlichen Produkten

Findet die GUS schadhafte Produkte, können die zuständigen Marktüberwachungsbehörden je nach Verbraucherrisiko Maßnahmen ergreifen:

  • niedriges Risiko: Verwarnungen oder Bußgelder
  • niedriges bis mittleres Risiko: die Herstellfirma wird zu Nachbesserungen aufgefordert
  • hohes Risiko: Rückruf, öffentliche Warnung und Verkaufsverbot des Produkts

​Gefährliche Gegenstände müssen durch die Herstellfirma zurückgerufen werden. Um die Verwendenden der betreffenden Produkte zu erreichen, muss sie ihre eigenen Kommunikationskanäle nutzen. Einen Überblick über alle gefährlichen Produkte in Deutschland gibt die Datenbank der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Wenn Arbeitgebende oder Bürgerinnen und Bürger den Verdacht haben, dass gekaufte Produkte schadhaft sein könnten, können sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden – in NRW sind das die Bezirksregierungen.