Geräteuntersuchungsstelle
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Produktsicherheit

Geräteuntersuchungsstelle

Das LIA unterstützt mit der Geräteuntersuchungsstelle die Marktüberwachungsbehörden (in Nordrhein-Westfalen die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen) durch sicherheitstechnische Prüfung von Produkten.

Der Prüfroboter der GUS.

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Produkte dürfen bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung während ihrer gesamten Lebensdauer die Sicherheit und Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzer nicht gefährden. Deshalb kontrollieren die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen als Marktüberwachungsbehörden regelmäßig Produkte, sowohl im Handel als auch bei Herstellern. Produkte, bei denen der Verdacht auf sicherheitstechnische Mängel besteht, werden zur Prüfung an die Geräteuntersuchungsstelle (GUS) gegeben.

Der Prüfroboter der Geräteuntersuchungsstelle

Mit Dauerprüfungen von Geräten wird deren Nutzung über einen Zeitraum von mehreren Jahren simuliert. Zum Einsatz kommt hier insbesondere der frei programmierbare Industrieroboter der Geräteuntersuchungsstelle.Der 679 kg schwere Roboter kann dank einer speziellen „Force-Tourque-control“-Erweiterung mit definierten Kräften und Momenten in beliebiger Wiederholungszahl auf die zu prüfenden Produkte einwirken. Dabei können Traglasten bis zu 60 kg mit einer Geschwindigkeit von maximal 2,5 m/s und mit einer Wiederholungsgenauigkeit kleiner 0,06 mm in allen denkbaren Lagen durch den Prüfraum bewegt werden.


Vom Bügeleisen bis zum Bürostuhl

Das Anwendungsspektrum reicht von Falltests für Bügeleisen über Dauerbelastungsprüfungen von Steckdosen oder Toastern bis hin zu wiederkehrenden Belastungen von Bürodrehstühlen mit definierten Prüflasten. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Prüfroboter zeigen, dass eine rein theoretische Berechnung von sicherheitsrelevanten Komponenten eine
Dauerprüfung nicht ersetzen kann und die Notwendigkeit von Testreihen in bestimmten Fällen unumgänglich ist.

Unter Wahrung strenger Qualitätskriterien führt die Geräteuntersuchungsstelle des LIA Prüfungen durch. Als Teil der Marktüberwachung steht die GUS den Vollzugsbehörden als fachlich kompetente und neutrale Stelle, die unabhängig sicherheitstechnische Prüfungen und Bewertungen durchführt, zur Verfügung.

Das LIA arbeitet im Arbeitskreis der Geräteuntersuchungsstellen der Länder (AKGL) mit. Der überwiegende Teil der Bundesländer verfügt über eine Geräteuntersuchungsstelle. Diese Stellen arbeiten im AKGL zusammen mit dem Ziel, Prüftiefe und Prüfmöglichkeiten für eine breite Produktpalette zu erhöhen. Des Weiteren dient der AKGL dem Erfahrungsaustausch zwischen den Geräteuntersuchungsstellen der Länder. Seine Vertreter arbeiten mit in Arbeitsgremien wie z. B. Erfahrungsaustauschkreisen der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS). Der AKGL ist ständiges Arbeitsgremium des Arbeitsausschusses Marktüberwachung (AAMü) des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik.

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Was prüft die GUS?

Der Schwerpunkt der Untersuchungen durch die GUS liegt bei der Prüfung von Elektroartikeln, Spielzeug, Maschinen und persönlicher Schutzausrüstung. Entsprechend breit gefächert ist die Ausstattung. So umfasst das Prüfequipment neben dem Prüfroboter und den für Prüfstellen üblichen, konventionellen Messgeräten u. a. einen Zug-/Druck- sowie einen Hochspannungsprüfstand, einen Röntgenfluoreszenzanalysator, eine Spritzwasseranlage und eine Wärmebildkamera. Anlagen zur Bestimmung der Geschossenergie von Spielzeugwaffen sowie zur Ermittlung der Leistung von Laserpointern runden das Prüfspektrum ab.

Lastenpedelecs erfreuen sich aufgrund des Kundenwunschs nach einer immer schnelleren Lieferung der bestellten Waren  und der Fahrverbotszonen für PKWs in den Innenstädten einer steigenden Beliebtheit in der gewerblichen Nutzung. Zustellerinnen und Zusteller – egal ob Postbotin oder Pizzalieferant- müssen mit ihnen nicht so fest in die Pedale treten und können Kräfte sparen. Mit der Verwendung von Lastenpedelecs werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber auch Vibrationen ausgesetzt.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu beurteilen und mithilfe der von den Herstellern angegebenen Vibrationsemissionsdaten entsprechende Einsatzzeiten und -bedingungen festzulegen. So soll eine Gefährdung der Beschäftigten ausgeschlossen werden. Derzeit sind jedoch keine speziell auf Pedelecs anwendbaren Messvorschriften (z. B. in Typ-C-Normen) zur Ermittlung von Hand-, Arm- und Ganzkörperschwingungen vorhanden.

Im Projekt „Vibrationen an Lastenpedelecs“ arbeiteten Expertinnen und Experten zusammen, um zu ermitteln, ob von den Vibrationen, die durch die Verwendung der Lastenpedelecs auftreten, eine Gesundheitsgefahr ausgeht. Dazu wurde ein Messverfahren entwickelt und erprobt, um repräsentative Belastungen durch Hand-, Arm- und Ganzkörperschwingungen bei der Verwendung dieser Fahrzeuge ermitteln und bewerten zu können. Die Lastenpedelecs wurden auf verschiedenen Strecken – wie beispielsweise Kopfsteinpflaster und Asphalt - mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten getestet.

Darüber hinaus wurden im Projekt Erkenntnisse über den Einfluss von technischen Randbedingungen auf Vibrationsbelastungen gesammelt. Hier wurde insbesondere untersucht, welche Faktoren Vibrationen minimieren und welche zu höheren Vibrationswerten führen können. Zur Sicherstellung reproduzierbarer Ergebnisse sollte auch geprüft werden, ob ein Laborverfahren zur Ermittlung der Vibrationen technisch realisierbar ist.

Beteiligt waren neben dem Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekomunikation (Hamburg), die Firma PAConsult GmbH (Hamburg), die Technische Universität Hamburg-Harburg (Hamburg) und die Firma velotech.de GmbH (Schweinfurt).

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