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Physikalische Einwirkungen

Tätigkeiten mit erhöhten körperlichen Belastungen

Heben und Tragen schwerer Lasten durch menschliche Kraft, Ziehen und Schieben, Ausführen repetitiver manueller Tätigkeiten wie auch Arbeiten in Zwangshaltungen gehören zu den Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen. So sind beispielsweise die Be- und Entladearbeiten beim Gütertransport, die Metallbearbeitung oder die Kranken- und Altenpflege sowie die Arbeit in der Land- und Forstwirtschaft regelmäßig mit schwerem Heben und Tragen in ungünstigen Körperhaltungen verbunden. Dabei entsteht die Belastung des Muskel- und Skelettsystems nicht ausschließlich durch das Gewicht der Last. Bedeutende mitwirkende Faktoren sind auch Dauer und Häufigkeit der Einwirkung wie auch die Körperhaltung und die Ausführungsbedingungen.

Durch rechtzeitiges Vorbeugen Erkrankungsrisiken minimieren.
Im betrieblichen Arbeitsschutz ist die Gefährdungsbeurteilung das zentrale Element zur Ermittlung von belastenden Tätigkeiten und ungünstigen Körperhaltungen. Mit Hilfe der „Leitmerkmalmethode“ können die oben genannten Belastungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern objektiviert werden. Anhand der gewonnenen Erkenntnisse können die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt geeignete Maßnahmen sowohl zur Gestaltung der Arbeitsplätze als auch verhaltensspezifische Maßnahmen der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber und den Beschäftigten empfehlen. Hierzu gehören auch optimierte technische Arbeitsmittel, die Einführung von neuen Arbeitsverfahren oder die Unterweisung der Beschäftigten sowie Schulungen zu rückengerechtem Heben und Tragen oder Ziehen und Schieben von Lasten. Ideal für einen systematischen, präventiven Arbeitsschutz ist auch, wenn die bestehenden Erkenntnisse bereits bei Umbau oder Planung von neuen Betriebsstätten eingebracht werden.

Der Vermeidung von Muskel- und Skeletterkrankungen wird aktuell eine große politische Bedeutung beigemessen: So hat die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) die „Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen im Muskel-Skelett-Bereich“ als Ziel eines aktuellen Arbeitsprogramms formuliert.

  • Unterstützung und Beratung der Landesregierung, des Arbeitsministeriums, der Behörden und Einrichtungen sowie der Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Auftragsberatung von Ratsuchenden (d. h. Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, Arbeitgeberinnen und -geber, Betriebsärztinnen/Betriebsärzte, Sicherheitsfachkräfte, Arbeitnehmervertretungen)
  • Qualitätssichernde Mitwirkung im Berufskrankheitenverfahren
  • Fachspezifische Beratung im Rahmen des Expertensystems „KomNet“

KomNet Frage-Antwort-Dialoge zum Thema körperliche Belastungen