Marktüberwachung
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Produktsicherheit

Marktüberwachung

Die Marktüberwachung ist ein wichtiger Pfeiler bei der Realisierung des Europäischen Binnenmarkts. Der freie Warenverkehr von Gütern und Dienstleistungen beruht darauf, dass die Waren einheitlichen Standards bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Um dies zu gewährleisten sind Marktkontrollen unabdingbar.

Produkte, Geräte und Anlagen müssen in Deutschland bestimmte Mindeststandards einhalten, damit sie verkauft werden können. Diese sind im Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) geregelt. Der ständig wachsende Warenstrom von Produkten aus dem EU-Binnenmarkt und aus Drittländern macht deren Überwachung allerdings zunehmend komplexer. Für Betroffene ist es deshalb wichtig zu wissen, wer die richtige Ansprechpartnerin oder der richtige Ansprechpartner für ihre Fragen zur Produktsicherheit ist.

Sie wollen ein gefährliches Produkt melden, wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden müssen?

Die richtigen Ansprechpartner und Behörden für Ihre Meldung finden Sie in der Datenbank des Information and Communication System for pan-european Market Surveillance (ICSMS).

Beim ICSMS handelt es sich um ein Informationssystem und Kommunikationssystem zur europaweiten Marktüberwachung von technischen Produkten. Dort können Verbraucherinnen und Verbraucher Informationen über Produkte recherchieren . Daneben finden Sie in der Datenbank die nächsten Behörde, die für eine Meldung zu einem gefährlichen Produkt als Kontakt zuständig ist.

Berichte des LIA über sicherheitstechnische Bewertungen von Produkten werden in das ICSMS (Information and communication system for pan-european market supervision) eingestellt.

- Zur ICSMS Datenbank

Die Marktüberwachung in NRW

In Nordrhein-Westfalen ist es Aufgabe der Arbeitsschutzverwaltung NRW, gefährliche Produkte ausfindig zu machen und ihre Verbreitung auf dem deutschen Markt zu verhindern. Sie überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Innerhalb der Arbeitsschutzverwaltung sind eigenständige Stellen für die Meldung oder die Überprüfung von gefährlichen Produkten zuständig.

Die Bezirksregierungen

In den einzelnen Regierungsbezirken sind die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster) für die Marktüberwachung verantwortlich. Sie prüfen stichprobenartig, auf Grund von Beschwerden bzw. aktuellen Geschehnissen oder im Rahmen von Schwerpunkaktionen, ob die betreffenden Produkte keine Gefährdung der Gesundheit, der Sicherheit oder der Umwelt darstellen und die formalen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen erfüllen, so dass diese auch am Markt bereitgestellt werden dürfen. Die Bezirksregierungen ermitteln zum Beispiel, ob ein Spielzeug wirklich ungefährlich für Kinder ist oder ob etwa ein Dämmstoff gesundheitsschädliche Stoffe wie Asbest oder Benzol enthält.

Die einzelnen Bezirksregierungen in NRW sind die Schnittstelle zwischen der Landesregierung und den einzelnen Behörden, Kreisen, Städten und Gemeinden eines Bezirks. Auf dem Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen können Sie herausfinden, welche Bezirksregierung für Ihre Stadt, Ihren Kreis oder Ihre Gemeinde zuständig ist.

Informationen oder Hinweise zu gefährlichen Produkten erhalten die Bezirksregierungen beispielsweise durch Unfallanzeigen, Meldungen des Zolls, über die EU-weiten Informations- und Warnsysteme RAPEX und ICSMS oder von den Menschen, die das Produkt selbst nutzen. Sie sind damit die erste Anlaufstelle für Konsumentinnen und Konsumenten sowie Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, die ein gefährliches Produkt melden wollen.

Das Rapid Alert System for non-food dangerous products (RAPEX) ist ein länderübergreifendes Schnellwarnsystem der EU-Kommission. Die online Datenbank bündelt die produktbezogenen Informationen und Warnhinweise der Marktüberwachungsbehörden aus allen EU-Mitgliedsstaaten. Wird in einem der Mitgliedsstaaten ein gefährliches Produkt entdeckt, können die Informationen dadurch zeitnah an die anderen Mitgliedstaaten übermittelt werden, um Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung oder Umwelt zu ergreifen.

Wenn die Marktüberwachungsbehörden Informationen über gefährliche Produkte erhalten, müssen sie je nach Gefährdungsgrad „erforderliche Maßnahmen“ veranlassen. Diese Maßnahmen können von einem Hinweis an den Hersteller bis zum Verbot, die Produkte in Verkehr zu bringen oder einen Rückruf bereits verkaufter Produkte reichen.

Das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA)

Damit ein landesweit einheitliches Vorgehen bei der Marktüberwachung garantiert ist, wirkt das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen im Rahmen des gemeinsamen Arbeitsschutzes bei der Entwicklung und Durchführung von Handlungsprogrammen für die Produktsicherheit mit. Als zentrale Stelle erhält es Mängelmeldungen aus RAPEX, die für die Marktüberwachungsbehörden bestimmt sind. Das LIA bewertet diese und gibt einen Überwachungsauftrag oder eine Informationen über das mangelhafte Produkt an die zuständige Marktüberwachungsbehörde weiter.

Die Geräteuntersuchungsstelle (GUS)

Als Schnittstelle zwischen dem LIA und der Praxis führen die Prüferinnen und Prüfer der Geräteuntersuchungsstelle sicherheitstechnische Prüfungen an Produkten durch, bei denen ein begründeter Verdacht auf sicherheitstechnische Mängel besteht. Der Auftrag dafür wird von den Marktüberwachungsbehörden erteilt. Werden bei einem Produkt gefährliche Mängel entdeckt, leitet die GUS die Prüfergebnisse an die Marktüberwachungsbehörde weiter.

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