
Strahlenschutz
Nuklearspezifische Gefahrenabwehr und nukleare Nachsorge
Die Strahlenschutzdienste des LIA.nrw unterstützen andere Behörden (Polizei, Feuerwehr, Staatsschutz, Zoll) fachlich und messtechnisch bei Fragen der nuklearen Nachsorge und nuklearspezifischen Gefahrenabwehr. Dazu unterhält das LIA.nrw unter anderem eine Strahlenschutz-Rufbereitschaft; die Rufbereitschaftsnummer ist im Lagezentrum des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW hinterlegt.
Unter nuklearer Nachsorge und nuklearspezifischer Gefahrenabwehr versteht man den unbeabsichtigten oder missbräuchlichen Umgang mit radioaktiven Stoffen und/oder ionisierenden Strahlen, die zur Störung der öffentlichen Sicherheit führen.
Dies sind zum Beispiel:
- Erpressungs- und Bedrohungslagen mit radioaktiven Stoffen, mit Einrichtungen zur Verteilung radioaktiver Stoffe in die Umwelt oder mit Nuklearsprengsätzen bzw. unbekannten Spreng- und Brandvorrichtungen mit radioaktiver Beiladung (schmutzige Bombe),
- Verlust oder Fund radioaktiver Stoffe,
- Austritt radioaktiver Stoffe in die Umwelt (unter Umständen auch mit Kontamination verbunden).
- Brand im Anwendungs- oder Lagerbereich radioaktiver Stoffe,
- Transportunfälle
Messgeräte und Dienstleistungen, mit denen das Landesinstitut die nukleare Nachsorge und nuklearspezifische Gefahrenabwehr unterstützt:
Das LIA.nrw besitzt kleinere handliche Detektoren die sich zur verdeckten Suche nach Radioaktiven Stoffen eignen und ebenfalls in der Lage sind, Nuklide zu identifizieren. Einige dieser Detektoren lassen sich über Funkverbindung betreiben.