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Antragsverfahren

Anträge gemäß Druckluftverordnung

Die Verordnung über Arbeiten in Druckluft (Druckluftverordnung, DruckLV) regelt den Arbeitsschutz bei Arbeiten in Druckluft, soweit diese von einem Arbeitgeber gewerbsmäßig ausgeführt werden.

Für folgende Antragsverfahren können Sie uns Ihre Anträge formlos per Post (Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW,
40208 Düsseldorf
) oder per E-Mail (poststelle@lia.nrw.de) zusenden.

  • Anzeigen von Druckluftarbeiten nach § 3 Absatz 1
  • Erteilung von Ausnahmebewilligungen nach § 6 Satz 1
  • Anordnung außerordentlicher Prüfungen nach § 7 Absatz 4 Satz 1
  • Entscheidung aufgrund von Anträgen nach § 11 Absatz 2 Satz 2
  • Zulassung von Ausnahmen § 12 Absatz 1 Satz 4
  • Zulassungen nach § 17 Absatz 1 Satz 2
  • Erteilung von Ausnahmen auf Antrag nach § 21 Abs. 1 i.V.m. Anhang 2 Abs. 2