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Karriere im LIA

Fragen und Antworten

Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen zur Bewerbung und zum Auswahlverfahren. 

Für Fragen zu einer bestimmten Stellenausschreibung finden Sie die Kontaktdaten der Ansprechpersonen im Ausschreibungstext. Wenn darüber hinaus noch Fragen offen sind, helfen Ihnen die Kollegen und Kolleginnen aus den entsprechenden Bereichen gerne weiter.

Bewerbung und Auswahlverfahren

Alle notwendigen Voraussetzungen für eine Stelle, wie z. B. die notwendige Ausbildung oder das notwendige Studium, finden Sie in der Stellenausschreibung.

Hier finden Sie weitere Informationen zu Ihrer Wunschstelle oder der Arbeit in der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen:

Ja. auf jeden Fall. Wenden Sie sich am besten direkt an die Ansprechpersonen in der Stellenausschreibung für Ihre Wunschstelle.

  • Für alle Fragen zum allgemeinen Bewerbungsablauf finden Sie in der Stellenanzeige eine Asprechperson aus dem Personalbereich.
  • Bei individuellen Fragen zur Stelle, den genauen Aufgaben, aktuellen Schwerpunkten oder auch über die Arbeit im Team, hilft die Ansprechperson aus dem entsprechenden Fachbereich weiter.

Ja. Sie können sich auf mehrere Ausschreibungen bei uns bewerben. Für jede Stelle ist eine separate Bewerbung notwendig. Bitte geben Sie in den Bewerbungen jeweils an, auf welche Stelle sie sich noch bei uns bewerben. 

Der Nachhaltigkeit wegen und aus technischen Gründen sind Bewerbungen bei uns ausschließlich per E-Mail möglich.

Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Voraussetzungen und den mitzusendenden Bewerbungsunterlagen. Diese finden Sie immer in der Stellenanzeige zu Ihrer Wunschstelle.

Allgemein sollten Sie auf folgendes achten:

  • Senden Sie die Bewerbung per E-Mail an bewerbungen@lia.nrw.de.
  • Fügen Sie alle Bewerbungsunterlagen als PDF im Anhang bei. Andere Formate (z. B. Videos, Bilddateien usw.) können wir bei der Bewerbung nicht berücksichtigen. 
  • Geben Sie immer die Kennziffer der Stellenanzeige im Betreff und im Anschreiben anDie Kennziffer finden Sie zusammen mit der Bewerbungsfrist am Ende der Bewerbung.
  • Halten Sie die angegebene Bewerbungsfrist ein.
  • Achten Sie darauf, dass alle Unterlagen vollständig sind. 

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung mindestens die folgenden Unterlagen bei:

  • Anschreiben
  • Lebenslauf
  • Zeugnisse
  • Berufsnachweise (Diplom, Arbeitszeugnisse, Beurteilungen etc.)
  • relevante Zertifikate (Fort- und Weiterbildungen, evtl. Urkunden)

Ja. Kurz, nachdem Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail zugeschickt haben, erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung. Das kann je nach Mailanbieter etwas dauern. Sollten Sie nach längerem Warten noch keine automatische Eingangsbestätigung erhalten haben, fragen Sie gerne bei uns nach, ob die Bewerbung angekommen ist.

Wir geben Ihnen auf jeden Fall eine Rückmeldung auf Ihre Bewerbung und das Auswahlverfahren. Egal ob Einstellungsangebot oder Absage. 

Die Vorstellungsgespräche werden auf Deutsch geführt. Bitte beachten Sie, dass wir dafür deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe C1 voraussetzen.

Wenn Sie einen gesicherten Nachweis (z. B. ein Arbeitszeugnis) vor Ende der Bewerbungsfrist noch nicht erhalten haben, können Sie ihn später nachreichen. 

Wichtig: Erwähnen Sie den Abschluss bzw. die Qualifikation auf jeden Fall bereits im Lebenslauf und ggf. auch im Anschreiben.

Im Ausland bzw. Drittländern (außerhalb der EU) erworbene Abschlüsse müssen übersetzt und ggf. mit Anerkennung beigefügt werden (zuständig für die Anerkennung in Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksregierungen).

Diese Anerkennung können Sie in vielen Fällen direkt online über das NRW Serviceportal beantragen.

Arbeiten im LIA

Die Gehälter im öffentlichen Dienst richten sich jeweils nach der Eingruppierung bzw. Besoldungsgruppe einer Stelle und den damit verbundenen Tarifverträgen/Gesetzen. Diese finden Sie immer direkt am Anfang in unseren Stellenanzeigen.

Die Bezahlung der Tarifbeschäftigten richtet sich nach der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Die Besoldung der verbeamteten Beschäftigten richtet sich nach dem Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW).

Ja. Sie können im LIA bis zu 50% Homeoffice beantragen. Damit Sie auch von zuhause aus gesund arbeiten können, statten wir Sie mit einer Grund-Homeoffice-Ausstattung aus. Dazu gehören u. a.:

  • bis zu zwei höhenverstellbare hochauflösende Bildschirme,
  • Tastatur und Maus,
  • Headset.

Wenn Sie besondere Arbeitsmittel benötigen, können Sie außerdem gerne auf unsere BGM Beauftragten oder den Betriebsarzt zukommen, um eine individuelle Lösung zu finden.

Wir wissen selbst: egal, wie gut man den Tagesablauf mit Arbeit und Familie plant, es kann immer etwas dazwischen kommen - z. B. wenn die Kita kurzfristig geschlossen hat oder Sie aus anderen Gründen kurzfristig eine Kinderbetreuung organisieren müssen. Deshalb gibt es im LIA verschiedene Angebote , um die Arbeit für unsere Beschäftigten familienfreundlich zu gestalten. Dazu gehören zum Beispiel flexible Arbeitszeiten oder unser mobiles Kinderzimmer an den Standorten Düsseldorf und Bochum.