Strahlenschutz
Umgebungsüberwachung
kerntechnischer Anlagen
Ziel der Überwachung durch das LfGA NRW ist unter anderem die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für Strahlenexpositionen der Bevölkerung in der Umgebung kerntechnischer Anlagen. Im Rahmen der Umgebungsüberwachung werden bei den kerntechnischen Anlagen in NRW zwei voneinander unabhängige Messprogramme durchgeführt, eines vom Betreiber der Anlage, das andere von den unabhängigen Messstellen des Landes.
Welche Anlagen werden überwacht?
Kerntechnische Anlagen in NRW, die vom LfGA NRW überwacht werden, sind
- die Anlagen der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich
- das Kernkraftwerk Würgassen (KWW)
- der THTR Hamm-Uentrop (THTR)
- das Brennelementezwischenlager Ahaus (BZA)
- die Urananreicherungsanlage Gronau (UAG)
Was wird überwacht und was misst das LIA?
Zur Überwachung werden in einer Entfernung von bis zu 30 km um diese Anlagen herum bestimmte Umweltmedien nach einem festgelegten Plan gesammelt. Es werden regelmäßig Radioaktivitäts- und Dosismessungen durchgeführt sowie Proben unterschiedlicher Art für die anschließende qualitative und quantitative Aktivitätsbestimmung im Labor genommen.
Welche Umweltbereiche werden untersucht?
Das LfGA NRW untersucht verschiedene Umweltbereiche, zum Beispiel:
- pflanzliche und tierische Nahrung
- Messung der äußeren Strahlung mit Festkörperdosimetern (TLD)
- Aerosole
- Niederschlag
- Boden
- Weide- und Wiesenbewuchs
- Milchproben
KomNet Frage-Antwort-Dialoge zum Thema Strahlenschutz
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