Zahl des Monats Dezember 2024 – Gehörschutz
80
Starker Verkehr, vorbeifahrende LKWs und Motorsägen – all diese Dinge verursachen Lärm um die 80 Dezibel (dB). Ab diesem Wert sollten wir unser Gehör schützen, weil es sonst geschädigt werden kann. Wichtig zu wissen: Eine Schwerhörigkeit verursacht durch Lärm ist nicht heilbar. Aber wie können wir uns davor schützen?
Was ist eigentlich Lärm?
Lärm sind Geräusche, die uns durch ihre Lautstärke und Struktur stören oder belasten. Das können Laute von Maschinen sein, aber auch ein tropfender Wasserhahn. Der menschliche Hörsinn ist der Einzige, der immer aktiv ist, er kann nicht „abgeschaltet“ werden. Ständiger Lärm kann deswegen nicht nur unser Gehör schädigen, sondern auch Körper und Seele krank machen. Er kann die Psyche beanspruchen, die Leistungsfähigkeit beeinflussen und langfristig zu Erkrankungen des Verdauungs- und Herz-Kreislauf-Systems führen. Folgen können Bluthochdruck, Herzleiden und – natürlich – eine unheilbare Schwerhörigkeit sein.
Hörschäden schon ab 85 dB möglich
Ab 80 dB muss Beschäftigten bei 8-stündiger Tages-Lärmexposition geeigneter persönlicher Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden. Doch was verursacht eigentlich wie viel Dezibel?
Flüstern löst 30 dB aus, eine Unterhaltung liegt zwischen 50 und 60 dB, ein Staubsauger ruft 70 dB hervor, Straßenverkehr verursacht zwischen 80 bis 90 dB und ein startendes Flugzeug bewirkt 140 dB.
Geräusche von 0 bis 60 dB gelten als unbedenklich, sind aber möglicherweise störend. Ab 85 dB sind Gehörgefährdungen bei Dauerlärm möglich, ab 110 dB können Hörschäden nach kurzer Einwirkung auftreten.
Bereits Jugendliche von Schwerhörigkeit betroffen
Die Lärmschwerhörigkeit ist die häufigste anerkannte Berufskrankheit in Deutschland. Zuletzt ist die Zahl der als Berufskrankheit anerkannten Lärmschwerhörigkeit nochmals gestiegen. Sie wird bereits seit 1929 als solche aufgeführt. Und selbst Jugendliche sind von ihr betroffen: 25 Prozent von ihnen leiden bereits an einer beginnenden Lärmschwerhörigkeit. Fachpersonen schätzen, dass ihr Gehör mit 40 Jahren auf dem Niveau der heute 60-jähringen sein wird.
Im Beruf kann ein schleichender Hörverlust zu einer geringeren Produktivität, einem höheren Unfallrisiko, steigenden Fehlzeiten oder Kommunikationsproblemen führen. Ab 85 dB müssen Beschäftigte einen Gehörschutz tragen. Davon gibt es verschiedene Arten. Zu ihnen zählen Kapselgehörschützer, Gehörschutzstöpsel und Otoplastiken. Letztere sind individuell an das Ohr und den Gehörgang der tragenden Person angepasst.
Schutzmaßnahmen für das Gehör
Neben dem Gehörschutz gibt es noch weitere Maßnahmen, wie Betriebe ihre Beschäftigten und deren Ohren schützen können:
- Technische Maßnahmen: Lärm an der Quelle verringern, zum Beispiel durch Neu- oder Ersatzbeschaffungen lärmärmerer Modelle; Lärmquellen abschirmen, zum Beispiel durch eingekapselte Maschinen; Lärm auf dem Übertragungsweg reduzieren
- Organisatorische Maßnahmen: lärmintensive Arbeitsplätze zusammenfassen; räumliche und zeitliche Trennung von der Lärmquelle; Lärmpausen einrichten
- Persönliche Maßnahmen: Gehörschutz tragen; Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen; Freizeitlärm reduzieren, wie die Beschallung über Kopfhörer oder Club- und Konzertbesuche
Übrigens: Auch Personen mit einem bereits bestehenden Hörverlust müssen ihr Gehör schützen. Ansonsten könnte sich die Schwerhörigkeit noch verschlimmern. In Betrieben besteht für sie eine Tragepflicht für einen Gehörschutz schon bei niedrigeren Schallpegeln als für normalhörende Mitarbeitende.