2509_Schuleingangsuntersuchung
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Zahl des Monats September 2025 – Schuleingangsuntersuchung

77

Einige Kinder gehen in diesem Sommer zum ersten Mal zur Schule. Bevor sie eingeschult werden, müssen sie zur Schuleingangsuntersuchung. Im Schuljahr 2024/2025 wurde bei 77 von 100 Kindern ein schulrelevanter Befund festgestellt. Dieser Befund kann sich auf Auffälligkeiten beziehen, die den Entwicklungsstand des Kindes betreffen oder mit einer Erkrankung zusammenhängen. Was passiert bei so einem Befund? Und was wird bei der Untersuchung gemacht? Die Antworten auf diese und weitere Fragen lesen Sie hier.

Die Schuleingangsuntersuchungen werden gemacht, damit sich alle Kinder in der Schule gesund und ihren Begabungen gemäß entwickeln können. Sie erfolgt durch die Kinder- und Jugendgesundheitsdienste der Gesundheitsämter. Diese prüfen, ob im Hinblick auf den Schulbesuch gesundheitliche Einschränkungen bestehen. Die Untersuchung ist für alle Kinder verpflichtend.

Das vorrangige Ziel ist es, dass noch nicht bekannte oder nicht ausreichend ärztlich versorgte Beeinträchtigungen erkannt werden. Dann können notwendige Behandlungen bzw. weitere Maßnahmen vor Schulbeginn in die Wege geleitet werden. Außerdem können so auch Kinder erreicht werden, die vom Versorgungssystem sonst eher abgeschnitten sind. Ein frühes Eingreifen hilft dabei, die emotionale, soziale und kognitive Entwicklung der Kinder zu unterstützen und Schulprobleme zu begrenzen.

Untersuchung: Vom Sehtest bis zum Impfstatus

Die Untersuchungen laufen landesweit nach einem einheitlichen Modell ab. Die Teams der Kinder- und Jugendgesundheitsdienste überprüfen das Seh- und Hörvermögen sowie die Körperkoordination, beurteilen das Gewicht anhand des Body Mass Index und schauen sich den Entwicklungsstand der Kinder in den Bereichen Erkennen und Zeichnen von Objekten und Formen, Umgang mit Zahlen und Mengen sowie Sprachkompetenz in der deutschen Sprache an. Gibt es in diesen Bereichen einen Befund, hält das ärztliche Personal fest,

  • ob er nur geringfügig ist und deswegen nicht behandelt werden muss,
  • ob das Kind bereits behandelt wird,
  • ob das Kind noch vor Schulbeginn ärztliche Hilfe braucht oder,
  • ob es eine deutliche Beeinträchtigung der Leistung gibt.

Außerdem fragen die Ärztinnen und Ärzte den Impfstatus ab und schauen nach, ob die Kinder bei den Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 waren.

Ergebnisse aus dem Einschulungsjahrgang 2024/2025 in NRW

Bei der diesjährigen Schuleingangsuntersuchung wurde bei 77 von 100 Kindern ein schulrelevanter Befund festgestellt. Häufig befanden sich die Kinder bereits in Behandlung oder es war eine leichte Beeinträchtigung, die nicht medizinisch abgeklärt werden musste. In solchen Fällen erfolgte eine schulärztliche Beratung. Bei 28 von 100 Kindern wurde den Eltern eine weitere ärztliche Abklärung des entdeckten Befundes empfohlen. Die Schulärztinnen und Schulärzte stellten zudem bei rund einem Drittel der untersuchten Kinder Auffälligkeiten im Bereich der Sprachkompetenz fest.

Weitere Ergebnisse gibt es auf den Internetseiten des Landesamts für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW):

LfGA NRW berechnet Daten und entwickelt Untersuchungen weiter

Die Schuleingangsuntersuchung wird stetig weiterentwickelt und dem medizinischen Wissensstand angepasst. Das LfGA NRW entwickelt gemeinsam mit der Schulärzteschaft und den zuständigen Ministerien regelmäßig Aktualisierungen.

Die gesammelten Daten, die vom LfGA NRW ausgewertet werden, geben einen Eindruck über die gesundheitliche Verfassung der Einschulungskinder in NRW. Sie erlauben Rückschlüsse auf die Häufigkeit von Entwicklungsstörungen und schulrelevanten Erkrankungen, wie zum Beispiel Seh- und Hörstörungen. Auf kommunaler Ebene können die Auswertungen dabei helfen, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zu planen.