Zahl des Monats Juni 2026 – Anrufe bei der Telefonischen Erstberatung
7.574
Seit fast drei Jahren gibt die Telefonische Erstberatung im Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz NRW (LfGA NRW) Beschäftigten und Arbeitgebenden Antworten auf Fragen zu sicherer und gesunder Arbeit. Sie dient als erste Anlaufstelle, um beim Thema Arbeitsschutz zu beraten. Seit ihrem Start hat es über 7.500 Anrufe gegeben.
Die Telefonische Erstberatung richtet sich an Arbeitgebende, Arbeitnehmende und alle Menschen, die Fragen zum Arbeitsschutz haben. Die Anrufe spiegeln die Bedürfnisse von Personen wider, die sich nicht professionell damit beschäftigen. Häufig findet ein erstmaliger Kontakt mit dem Thema statt.
Im Jahr 2025 gab es die meisten Fragen zu folgenden Bereichen:
- Arbeitsschutz (38,2 Prozent)
- Mutterschutz (35,3 Prozent)
- Arbeitszeit (10,6 Prozent)
- Strahlenschutz (6,5 Prozent)
Beispiel Mutterschutz: Dieses Thema wird bei Unternehmen und Beschäftigten häufig erst mit einer Schwangerschaft aktuell, sodass auch erst dann Fragen zu mutterschutzgerechten Arbeitsbedingungen relevant werden. Ähnlich ist das Thema Arbeitszeit für Arbeitnehmende häufig erst dann wichtig, wenn das subjektive Gefühl entsteht, dass der eigene Betrieb zu viel verlangt.
In diesen Fällen können die Anrufe bei der Telefonischen Erstberatung auch mal emotional aufgeladen sein. Es kann beispielsweise vorkommen, dass es einen länger schwelenden Konflikt mit dem Unternehmen bezüglich Aufgaben und Arbeitszeiten gibt. Auf den ersten Blick kann die Grenze zwischen Arbeitsschutz, Arbeitsrecht und Mobbingsituationen unklar sein.
LfGA-Fachgruppe bearbeitet 223 Anrufe im Monat
Dann helfen die Mitarbeitenden unserer Fachgruppe „Qualifizierung und Wissenstransfer der ASV“ weiter. Sie betreiben im LfGA NRW die Telefonische Erstberatung. Seit Juli 2023 haben sie 7.574 (Stand: 1. Mai 2026) Anrufe entgegengenommen. Das entspricht einem Durchschnitt von 223 Telefonaten pro Monat.
Die Beratungen sind komplett anonym, die Mitarbeitenden erfassen also keine Informationen zu den Anrufenden. So läuft eine einfache Beratung ab:
- Arbeitgebende, Beschäftigte oder Interessierte rufen bei uns an, wenn sie Fragen zu Zuständigkeiten oder Ansprechpersonen haben.
- Wir nennen die zuständige Aufsichtsbehörde und die Kontaktdaten.
So läuft eine komplexere Beratung ab:
- Arbeitgebende, Beschäftigte oder Interessierte rufen bei uns an, wenn sie im Arbeitsumfeld ein Problem haben.
- Wir arbeiten gemeinsam mit der anrufenden Person heraus, um welche Art es sich handelt, zum Beispiel um ein arbeitsrechtliches oder arbeitsschutzrechtliches Problem.
- Wir entscheiden, ob wir selbst helfen können oder eine andere Stelle weiterhelfen soll, wie beispielsweise die Arbeitsrechtshotline des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales oder die Bezirksregierung.
Mitarbeitende von der Telefonischen Erstberatung erzählen, dass direkte Rückmeldungen am Telefon häufig zeigten, dass viele Anrufende den persönlichen Kontakt schätzten. Besonders sei das der Fall, wenn sie sich nicht im Thema auskennen und erst einmal eine Orientierung brauchen würden. Außerdem finde normalerweise ein direkter beruflicher Kontakt mit Menschen außerhalb der Arbeitsschutzverwaltung nicht statt. Am Telefon würden die Mitarbeitenden aber mit ganz verschiedenen Personen, Fragen und Problemen in Berührung kommen. Deswegen sei die Erstberatung eine schöne Abwechselung im Arbeitsalltag.
So erreichen Sie die Telefonische Erstberatung
Unter der Telefonnummer 0234 41692-7474 sind die Mitarbeitenden montags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 14 Uhr erreichbar.