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Übersicht

Antragsverfahren

Das LfGA NRW (ehemals Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung) übernimmt per Zuständigkeitsverordnung ab dem 01. Februar 2023 einen Teil der Antragsbearbeitung, die bislang in den Bezirksregierungen verankert war.


Alle Details und erforderlichen Unterlagen zur Antragsbearbeitung finden Sie auf der Internetseite der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen:
www.arbeitsschutz.nrw.de