Zahl des Monats August 2025 – Landarztquote
1.000
Die wohnortnahe allgemeinmedizinische Versorgung ist insbesondere abseits der Städte eine Herausforderung für das Gesundheitssystem. Deswegen gibt es in NRW das Landarztgesetz. Mit ihm hat das Land die Möglichkeit geschaffen, Medizinstudienplätze an Bewerbende zu vergeben, die als Hausärztin oder -arzt in unterversorgten Regionen tätig sein wollen. Jetzt hat sich die tausendste Person für ein Medizinstudium nach der Landarztquote immatrikuliert.
Die hausärztliche Versorgung bildet eine zentrale Säule der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Deswegen ist es wichtig, dass genügend Medizinstudierende Hausärztinnen oder Hausärzte werden. Die Landesregierung von NRW fördert genau das: Bereits 2019 hat sie als erstes Bundesland überhaupt die Landarztquote eingeführt.
Knapp acht Prozent der Medizinstudienplätze von den Fakultäten in NRW (Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Duisburg-Essen, Düsseldorf, Köln und Münster) werden an Bewerbende vergeben, die Hausärztin oder Hausarzt werden wollen. Sie verpflichten sich dazu, nach Abschluss ihrer Facharztausbildung für zehn Jahre in einer unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region zu arbeiten. So soll in allen Regionen NRWs eine hochwertige hausärztliche Versorgung sichergestellt werden.
„Dass wir den Meilenstein von über 1.000 Studierenden im Rahmen der Landarztquote erreicht haben, verdeutlicht erneut, dass die Landarztquote in Nordrhein-Westfalen fest etabliert und sehr gefragt ist. Wenn sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben, werden diese jungen Menschen und nach ihnen natürlich alle zukünftigen Studierenden der Landarztquote die hausärztliche Versorgung in schlecht versorgten Regionen in Nordrhein-Westfalen stärken. Darüber freue ich mich sehr, denn dort werden sie dringend gebraucht. Mehr als die Hälfte der 11.000 Hausärztinnen und Hausärzte in Nordrhein-Westfalen ist über 55 Jahre alt. Hier gibt es also einen erheblichen Nachbesetzungsbedarf. Mit der Landarztquote wirken wir proaktiv dem Hausärztemangel im ländlichen Raum und in kleineren Kommunen entgegen“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
LfGA NRW schließt dreizehntes Auswahlverfahren ab
Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) schließt aktuell das Auswahlverfahren zum kommenden Wintersemester 2025/2026 ab.
Das Bewerbungsverfahren ist dabei zweistufig. Für die erste Auswahlstufe sind Bildungserfolge, kognitives Leistungsvermögen und berufspraktische Erfahrungen maßgeblich. Hier wird die Hochschulzugangsberechtigung mit 30 Prozent, das Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge ebenfalls mit 30 Prozent und eine Ausbildung bzw. berufliche oder praktische Tätigkeit mit 40 Prozent gewichtet. In der zweiten Auswahlstufe werden die personalen und sozial-kommunikativen Kompetenzen sowie die Motivation geprüft, welche für die Tätigkeit als Landärztin bzw. Landarzt von besonderer Bedeutung sind.
Aktuell studieren 951 Personen anlässlich der Landarztquote. Im erfolgreich abgeschlossenen 13. Auswahlverfahren hat das LfGA NRW für das kommende Wintersemester 160 weitere Personen ausgewählt. Erstmals wird damit die Schwelle von insgesamt 1.000 Landarztquotenstudierenden überschritten.
„Als LfGA begleiten wir gemeinsam mit den Ärztekammern, den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Kompetenzzentren Weiterbildung die zukünftigen Landärztinnen und Landärzte mit passgenauen Informationen rund um die anstehende Weiterbildung und die noch kommende hausärztliche Tätigkeit“, erklärt Dr. Simone Gurlit, Präsidentin des LfGA NRW.
Mit Beginn des Jahres 2026 werden die ersten zukünftigen Landärztinnen und Landärzte ihre Approbation erhalten und anschließend zeitnah in die Weiterbildung starten.