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Hinweisgeberschutzgesetz

 Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) ist seit 02.07.2023 in Kraft.

Die Stabsstelle Innenrevision, Korruptionsprävention des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen übernimmt die sich aus § 13 HinSchG ergebenden Aufgaben für

  • das MAGS,
  • das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA),
  • das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG),
  • die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) sowie
  • die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).

Meldestelle

Die Meldestelle nimmt Meldungen über Verstöße bei einer der genannten Behörden oder bei einer Stelle, mit der die hinweisgebende Person aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit im Kontakt steht, entgegen.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob und wie Sie sich bei einem beobachteten Fehlverhalten verhalten sollen, kann Ihnen die Entscheidungshilfe weiterhelfen.

Wer ist meldeberechtigt?

Meldeberechtigt sind beschäftigte und leiharbeitnehmende Personen des MAGS, des LIA, des LZG, der ZLG und der ZFU, Personen im Referendariat, im Praktikum und vergleichbare Personen, die in einer arbeitsvertraglichen oder einem Arbeitsvertrag vergleichbaren Beziehung zu den genannten Behörden stehen. Freiwillig helfende Personen (z. B. bei Großveranstaltungen) sind diesem Personenkreis gleichgestellt. Gleiches gilt für Personen mit bereits beendetem Dienst- und Arbeitsverhältnis und für mitarbeitende Personen vor Beginn ihres Arbeitsverhältnisses sowie in im Auftrag des MAGS tätigen Organisationen oder Unternehmen beschäftigten Personen.

Wie kontaktiere ich die Meldestelle?

Um eine Meldung anonym abgeben zu können, wurde eine digitale Meldeplattform eingerichtet. Auf dieser Meldeplattform besteht die Möglichkeit zum anonymen Informationsaustausch und zum Hochladen von Dateien: 
www.bkms-system.com/mags.nrw

Code Meldestelle

Hinweis: Technische Geräte (Laptop, PC, Smartphone etc.), die zu dienstlichen Zwecken zur Verfügung gestellt wurden, können die Anonymität preisgeben und sollten daher nicht für anonyme Meldungen genutzt werden.

Müssen Beamtinnen und Beamten den Dienstweg einhalten?

Beamtinnen und Beamte, die eine Meldung oder Offenlegung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz vornehmen, sind von der Einhaltung des Dienstwegs befreit (vgl. § 103 Abs. 2 LBG NRW).