Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA)
Elektronische Zugänge
Sie gehen bei Ihren Daten gerne auf Nummer sicher? Neben unserem normalen Kontaktformular haben Sie auch die Möglichkeit uns Ihre Nachricht mittels verschlüsselter E-Mail, De-Mail oder als Dokument mit qualifiziert elektronischer Signatur (QES-Dokumente) zukommen zu lassen.
Alle Adressen, Zugangsschlüssel und Vorgaben für die Kontaktaufnahme über die verschiedenen elektronischen Zugänge zum Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengefasst.
Nutzung elektronischer Zugänge für verschlüsselte E-Mails durch die NRW-Landesbehörden
Für die sichere Übermittlung von formlosem Schriftverkehr können Sie uns eine verschlüsselte E-Mail an poststelle(at)lia.sec.nrw.de senden.
Um die E-Mails zu verschlüsseln, benötigen Sie den öffentlichen Schlüssel des LIA. Sie können den Schlüssel über den folgenden Link herunterladen:
http://www.sec.nrw.de/GPG/2017-12-05_LIA.asc
Wenn Sie eine verschlüsselte Mail an das LIA senden, leiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Poststelle Ihre Nachricht an die zuständige Person weiter.
WICHTIG: Bitte geben Sie in Ihrer Nachricht auf jeden Fall Ihre Postanschrift an, damit wir Ihnen auf diesem Wege antworten können. Eine Antwort des LIA mittels verschlüsselten E-Mails ist nicht möglich.
Das LIA eröffnet den Zugang für verschlüsselte E-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:
1. Dateianhänge
Wenn Sie Dateianhänge an das LIA versenden, so ist zu beachten, dass das vom LIA verwendete Mail-System nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Aktuell werden die folgenden gängigen Dateiformate unterstützt:
Für Dokumente
- PDF (Portable Document Format)
Für Bilder
- JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
- PNG (Portable Network Graphics)
- TIFF (Tagged Image File Format).
Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden vom LIA nicht entgegengenommen.
Sollte die verschlüsselte E-Mail oder darin enthaltene Dateianhänge, welche Sie dem LIA übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die verschlüsselte E-Mail ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass Ihre verschlüsselte E-Mail nicht angenommen werden konnte.
2. Gesamtgröße der E-Mail
Die maximal mögliche Größe einer E-Mail an das LIA beträgt (inklusive aller Anhänge) 10 MByte .
Nutzung elektronischer Zugänge für De-Mail durch die NRW-Landesbehörden
Mit einer De-Mail an poststelle(at)lia-nrw.de-mail.de können Sie uns sowohl formlosen als auch formgebundenen Schriftverkehr übermitteln.
Wenn Sie eine De-Mail an uns senden, gehen wir davon aus, dass Sie für diese Angelegenheit auch eine Antwort per De-Mail wünschen.
Wenn Sie eine De-Mail an das LIA senden, leiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Poststelle Ihre Nachricht an die zuständige Person weiter.
Das LIA eröffnet diesen Zugang für De-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:
1. Dateianhänge
Wenn Sie Dateianhänge an das LIA versenden beachten Sie bitte, dass das von uns verwendete Mail-System nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Aktuell werden die folgenden gängigen Dateiformate unterstützt:
Für Dokumente
- PDF (Portable Document Format)
Für Bilder
- JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
- PNG (Portable Network Graphics)
- TIFF (Tagged Image File Format).
Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden vom LIA nicht entgegengenommen.
Sollte die De-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge, welche Sie dem LIA übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die De-Mail ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass ihre De-Mail nicht angenommen werden konnte.
2. De-Mail in schriftform-wahrender Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes
Sollte durch Gesetz die Schriftform für bestimme Schreiben angeordnet sein, wäre grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift Ihrerseits notwendig. Wir haben den Zugang für schriftform-wahrende De-Mails eröffnet. Dies ersetzt Ihre eigenhändige Unterschrift.
Für die rechtsverbindliche elektronische Versendung von schriftformbedürftigen Dokumenten nutzen Sie bitte De-Mails in der Versandoption nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes. Die gesetzliche Voraussetzung ist erfüllt, wenn bei der Versendung der De-Mail die Versandoption „absenderbestätigt“ gewählt wurde.
3. Falls Sie Ihr De-Mail-Postfach schließen
Sollten Sie Ihr De-Mail-Postfach wieder schließen (bzw. Ihr Postfach stilllegen, weil Sie es nicht weiter nutzen), bitten wir um eine entsprechende Mitteilung, damit wir nicht weiter mit Ihnen per De-Mail kommunizieren.
4. Gesamtgröße der E-Mail
Die maximal mögliche Größe einer E-Mail (inklusive aller Anhänge) an das LIA beträgt 10 MByte.