Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW)
Elektronische Zugänge
Sie gehen bei Ihren Daten gerne auf Nummer sicher? Neben unserem normalen Kontaktformular haben Sie auch die Möglichkeit, uns Ihre Nachricht mittels verschlüsselter E-Mail oder als Dokument mit qualifiziert elektronischer Signatur (QES-Dokumente) zukommen zu lassen.
Alle Adressen, Zugangsschlüssel und Vorgaben für die Kontaktaufnahme über die verschiedenen elektronischen Zugänge zum Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW, ehemals LIA) haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengefasst.
Nutzung elektronischer Zugänge für verschlüsselte E-Mails durch die NRW-Landesbehörden
Für die sichere Übermittlung von formlosem Schriftverkehr an das LfGA NRW können Sie verschlüsselte E-Mails an poststelle@lfga.sec.nrw.de senden. Um E-Mails verschlüsseln zu können, benötigen Sie den öffentlichen Schlüssel des LfGA NRW. Den Schlüssel des LfGA NRW erhalten Sie unter folgendem Link:
http://www.sec.nrw.de/GPG/2017-12-05_LZG.asc.
Für die Anwendung dieses Schlüssels bei Ihrem E-Mail-Provider benötigen Sie ein "Gpg4win"-Plugin. Dieses können Sie beispielsweise auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik herunterladen.
Wenn Sie eine verschlüsselte E-Mail an das LfGA NRW schicken, wird diese über die Poststelle innerhalb der Behörde an die zuständige Person weitergeleitet. Bitte geben Sie hierzu die Empfängerdaten so eindeutig wie möglich an.
Beachten Sie, dass das LfGA NRW nicht mit verschlüsselten E-Mails antworten kann. Damit wir auf Ihre Nachricht unter Wahrung der Schriftform antworten können, geben Sie bitte in Ihrer Nachricht entweder Ihre Postanschrift an oder erlauben ausdrücklich den Empfang unverschlüsselter E-Mails vom LfGA NRW.
Das LfGA NRW eröffnet diesen Zugang für verschlüsselte E-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:
1. Dateianhänge
Werden Dateianhänge an das LfGA NRW versandt, so ist zu beachten, dass das LfGA NRW nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:
Für Dokumente
- PDF (Portable Document Format)
Für Bilder
- JPG/JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
- PNG (Portable Network Graphics)
- TIFF (Tagged Image File Format)
Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden vom LfGA NRW nicht entgegengenommen. Sollte die verschlüsselte E-Mail bzw. sollten enthaltene Dateianhänge, welche Sie dem LfGA NRW übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die verschlüsselte E-Mail ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin in beiden Fällen eine Benachrichtigung, dass Ihre verschlüsselte E-Mail nicht angenommen werden konnte.
2. Dateigröße
Das LfGA NRW kann derzeit aus technischen Gründen nur Nachrichten mit einer Gesamtgröße bis 10 MB gesichert verarbeiten. Wird diese Kapazitätsgrenze überschritten, werden diese Nachrichten nicht entgegengenommen. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass Ihre verschlüsselte E-Mail nicht angenommen werden konnte.
Nutzung elektronischer Zugänge für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente durch die NRW-Landesbehörden
Für den formgebundenen Schriftverkehr an das LfGA NRW können Sie qualifiziert elektronisch signierte (QES) Dokumente per E-Mail an poststelle@lfga.sec.nrw.de senden.
Wenn Sie ein Dokument mit QES an das LfGA NRW schicken, wird dieses über die Poststelle innerhalb der Behörde an die zuständige Person weitergeleitet. Bitte geben Sie hierzu die Empfängerdaten so eindeutig wie möglich an.
Beachten Sie, dass das LfGA NRW seinerseits nicht mit qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten antworten kann. Damit wir auf Ihre Nachricht unter Wahrung der Schriftform antworten können, geben Sie bitte in Ihrer Nachricht entweder Ihre Postanschrift an oder erlauben ausdrücklich den Empfang unverschlüsselter E-Mails vom LfGA NRW.
Das LfGA NRW eröffnet diesen Zugang für Dokumente mit QES eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:
1. Dateianhänge
Werden Dateianhänge an das LfGA NRW versandt, so ist zu beachten, dass das LfGA NRW nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:
Für Dokumente
- PDF (Portable Document Format)
Für Bilder
- JPG/JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
- PNG (Portable Network Graphics)
- TIFF (Tagged Image File Format)
Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden vom LfGA NRW nicht entgegengenommen. Sollte die verschlüsselte E-Mail bzw. sollten enthaltene Dateianhänge, welche Sie dem LfGA NRW übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die verschlüsselte E-Mail ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin in beiden Fällen eine Benachrichtigung, dass Ihre verschlüsselte E-Mail nicht angenommen werden konnte.
2. Dateigröße
Das LfGA NRW kann derzeit aus technischen Gründen nur Nachrichten mit einer Gesamtgröße bis 10 MB gesichert verarbeiten. Wird diese Kapazitätsgrenze überschritten, werden diese Nachrichten nicht entgegengenommen. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass Ihre verschlüsselte E-Mail nicht angenommen werden konnte.