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Wir über uns

Das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA)

Das LIA ist die zentrale Beratungs- und Unterstützungseinrichtung der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Es unterstützt die Landesregierung NRW und die Dienststellen des staatlichen Arbeitsschutzes nachhaltig, fachlich und partiell operativ. Zusätzlich übernimmt das LIA zentrale Aufgaben für die Arbeitsschutzverwaltung (z. B. Marktüberwachung und Produktprüfung) sowie sicherheitstechnische Aufgaben zum Schutz Dritter (z. B. Strahlenschutz und zentrale Radonstelle des Landes).

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Unsere Arbeitswelt ist seit Jahren in einem ständigen Wandel, der Chancen aber auch Risiken mit sich bringt. Auf Seiten der Beschäftigten sind Zeit- und Termindruck, Arbeitsverdichtung und Multitasking nur einige Belastungsfaktoren, die deutlich zunehmen. Für die Betriebe geht es um die ständige Herausforderung, im Wettbewerb mitzuhalten. Umso wichtiger sind gesunde Arbeitsbedingungen.

In dem rund hundertzehnköpfigen Team arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen Medizin, Arbeitswissenschaft, Psychologie, Soziologie, Physik, Chemie, Biologie, Technik und Ingenieurwesen sowie der Verwaltung fachübergreifend daran, zukunftsweisende Fragen und Problemstellungen aus der Arbeitswelt zu erkennen, Gestaltungsansätze zu entwickeln und Erkenntnisse zu verbreiten.

Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit und das Wohlbefinden von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch eine gesundheitsgerechte Arbeitsgestaltung zu erhalten und zu fördern.

Gemäß Kabinettbeschluss der nordrhein-westfälischen Landesregierung vom 21. Juni 2023 ist geplant, ein Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz zu schaffen. Es ist beabsichtigt, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) und das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) in dieser neuen Landesoberbehörde zusammen zu führen.

Die neue Landesoberbehörde soll außer den bisherigen Aufgaben des LZG auch weitere Aufgaben im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes und zur Stärkung des staatlichen Arbeitsschutzes wahrnehmen.