
Ab sofort können medizinische Versorgungseinrichtungen Anträge für die Durchführung von Untersuchungen gemäß der Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung beim Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung (LIA) einreichen. Diese Verordnung ermöglicht die Früherkennung von Lungenkrebs bei starken Raucherinnen und Rauchern im Alter von 50 bis 75 Jahren durch den Einsatz von Niedrigdosis-Computertomographien.