Hand hält ausgeschnitte Papiermännchenkette
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Prävention

Betriebliche Prävention

Eine vielfältige, moderne und dynamische Arbeitswelt bringt Herausforderungen mit sich. Prävention bedeutet Strukturen und Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Beschäftigungsfähigkeit erhalten und fördern. Denn Vorsorge ist besser als Nachsorge.

Prävention im Allgemeinen ist im Gesundheitswesen ein Oberbegriff für zielgerichtete Maßnahmen und Aktivitäten, also beispielsweise:

  • um Krankheiten oder gesundheitliche Schädigungen zu vermeiden,
  • das Risiko einer Erkrankung zu verringern oder
  • das Auftreten einer Erkrankung zu verzögern.

Betriebliche Prävention

In der „Betrieblichen Prävention“ werden gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen hergestellt, erhalten und gefördert. Dies geschieht je nach Zeitpunkt der Maßnahme in drei Phasen:

Primärprävention

  • Ziel: mögliche Ursachen bekämpfen und möglichst vermeiden
  • Beispiele für Maßnahmen: Unfallverhütung, Stressbewältigung, Aufbau von Gesundheitskompetenz, Impfungen

Sekundärprävention

  • Ziel: Früherkennung einer Erkrankung, um deren Fortschreiten einzudämmen
  • Beispiele für Maßnahmen: Vermeidung von Risikofaktoren, Screenings (z. B. zur Krebsvorsorge), Betriebliche Sozial- und Suchtberatung

Tertiärprävention

  • Ziel: Rehabilitation und Wiederherstellung von Gesundheit
  • Beispiele für Maßnahmen: Erhaltung der Arbeitspotenziale durch Betriebliches Eingliederungsmangement  (BEM)

Die Maßnahmen der Prävention können sich auf verschiedene Bereiche beziehen.

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VerhältnispräventionVerhaltensprävention

Arbeitsbedingungen und -verhältnisse im Fokus

Individuelles Verhalten der Einzelnen

Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz:­ z. B. ergonomischer Arbeitsplatz, Arbeitszeitgestaltung

Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz der Beschäftigten: z. B. Vermeidung von Risiken durch falsche Ernährung, Bewegungsmangel oder Rauchen

Beschäftigungsfähigkeit wird als „kompetentes und gesundes Tätigsein-Können“ verstanden.

Zentrale Handlungsfelder zur Gestaltung gesundheitsgerechter Arbeitsbedingungen und zur Förderung bzw. zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit sind der Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Betriebliche Gesundheitsförderung.

  • Der  Arbeits- und Gesundheitsschutz (ArbSchG/SGB VII) zur Ermittlung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen und Beanspruchungen. Die Gestaltung gesunder Arbeitsverhältnisse geht der Verhaltensprävention voraus.
  • Betriebliche Gesundheitsförderung (SGB V) ist als komplementärer Strang zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu betrachten und stellt einen ergänzenden Bereich in der Betrieblichen Prävention dar. Neben dem Schutz vor Gefährdungen steht hier die Identifizierung und Ausschöpfung von Potentialen und Ressourcen im Vordergrund.

Präventionsgesetz: gesetzliche Grundlage für die Betriebliche Prävention

Zur Förderung der Gesundheit trat am 25. Juli 2015 das Präventionsgesetz auf Bundesebene in Kraft. Damit gab es zum ersten Mal eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die Rahmenbedingungen und Strukturen für die Zusammenarbeit der verschiedenen Sozialversicherungsträger festlegte. Die Hauptziele des Gesetzes sind, die Wirksamkeit von Prävention und Gesundheitsförderung zu steigern und das Handeln der verschiedenen Beteiligten besser zu koordinieren.

Das Präventionsgesetz bildet die gemeinsame Grundlage, aus der sich länderspezifische Vereinbarungen zur Prävention und Gesundheitsförderung ergeben.

Drei gescheiterte Gesetzesinitiativen

1989: Einführung des §20 SGB V -> Prävention und Gesundheitsförderung wurden als Aufgaben der GKV zugewiesen

1996: Beitragsentlastungsgesetz -> Reduzierung der Aufgaben der GKV im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung auf eine Kooperation mit der Unfallversicherung zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren

2000: GKV-Gesundheitsreform -> Wiederbelebung des §20 SGB V Aufgaben der Krankenkassen wieder ergänzt: Verbesserung des Gesundheitszustandes der Bevölkerung, Minderung sozialer Ungleichheit von Gesundheitschancen, Sicherstellung der Qualität und Wirksamkeit von Prävention und Gesundheitsförderung

2004 - 2013: Drei gescheiterte Gesetzesinitiativen

25.07.2015: Inkrafttreten des Präventionsgesetzes

19.02.2016: Verabschiedung der Bundesrahmenempfehlung der Nationalen Präventionskonferenz

26.08.2016: Unterzeichnung der Landesrahmenvereinbarung Nordrhein-Westfalen

Landesrahmenvereinbarung Nordrhein-Westfalen legt Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen

Die nordrhein-westfälische Landesrahmenvereinbarung (LRV NRW) wurde am 26. August 2016 von den Krankenkassen, den Trägern der Renten- und Unfallversicherung und dem Land Nordrhein-Westfalen unterzeichnet.

Sie bildet die Handlungsgrundlage, um die in der Bundesrahmenempfehlung der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) erklärten Ziele zur Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten im Rahmen des Präventionsgesetzes, auch unter Berücksichtigung der Ziele der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) in Nordrhein-Westfalen, umzusetzen.

Besonderes Merkmal der LRV NRW hinsichtlich der Lebenswelt Betrieb, ist die Fokussierung auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die für die nordrheinwestfälische Wirtschaftsstruktur prägend sind. Ziel ist die Stärkung von gesundheitsförderlichen Strukturen und Faktoren in Betrieben in Nordrhein-Westfalen.

Zur Förderung von Betrieblicher Gesundheitsförderung (BGF) in KMUs wurde eine BGF-Koordinierungsstelle eingerichtet, um Betrieben insbesondere den Weg zu Ansprechpersonen und Unterstützungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen im Bereich BGF zu erleichtern.

Beitrag des LIA zur Prävention in der Arbeitswelt

Das LIA unterstützt und berät das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Dazu gehört die fachliche und organisatorische Begleitung von Aktivitäten zu Gesundheitsförderung und Prävention auf Landesebene. Im Themenbereich Prävention in der Arbeitswelt umfasst das u. a.:

Außerdem entwickelt das LIA Angebote zur Unterstützung von klein- und mittelständischen Betrieben bei einer gesunden Arbeitsgestaltung

Belastungen reduzieren ist eine wesentliche Stellschraube, um Gesundheit und Leistungsfähigkeit langfristig zu erhalten. Im Leistungssport ist es selbstverständlich, dass auf Phasen starker Belastungen Erholung folgen muss. Bei psychischen Belastungen fehlt dieses Verständnis in Deutschland häufig noch, oft werden die Beeinträchtigungen als Schwäche eingestuft. Diese gesellschaftliche Stigmatisierung erschwert einen offenen Umgang mit psychischen Belastungen: Die Hürde Hilfe zu suchen ist hoch. An dieser Stelle setzt die Offensive Psychische Gesundheit an, die für „mehr Offenheit im Umgang mit psychischen Belastungen, Stress und Erschöpfung“ wirbt und eine stärkere Vernetzung der Präventionsangebote vorantreibt.

Ziel der Offensive ist die Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen. Ins Leben gerufen hat sie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Das LIA ist als First Starter Organisation seit der ersten Stunde an der Offensive beteiligt. Das LIA ist aktiv in verschiedenen Arbeitsgruppen vertreten und wird die Ergebnisse aus der Bundesoffensive landesspezifisch adaptieren, beispielsweise für die Arbeit der AG Mittlere Lebensphase unter dem Dach der Landesinitiative Gesundheitsförderung und Prävention.

Betriebliche Gesundheitsförderung ist in Deutschland noch viel zu wenig verbreitet. Ziel des Netzwerkes ist es, die Kooperation zwischen allen nationalen Präventionsakteurinnen und -akteuren zu verbessern.

Deutsches Netzwerk für betriebliche Gesundheitsförderung

Leitfäden und Handlungshilfen zur Unterstützung von klein- und mittelständischen Betrieben bei einer gesunden Arbeitsgestaltung

KomNet Frage-Antwort-Dialoge zum Thema Prävention