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Entscheidungshilfe beim Produktkauf

Sichere Produkte erkennen

Wenn der Wasserkocher brodelt und qualmt, um Sekunden später in Flammen aufzugehen, dann ist klar: Mit diesem Produkt stimmt etwas nicht. Damit so eine gefährliche Situation gar nicht erst entsteht, sollten Nutzerinnen und Nutzer bereits beim Kauf einige Dinge achten.

Produkte, Geräte und Anlagen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um auf den europäischen Markt zu gelangen. Welche das genau sind, wird durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) festgelegt.

Mindestanforderungen an sichere Produkte

Beim Kauf eines neuen Produkts sollten Käuferinnen und Käufer auf jeden Fall einen Blick auf die Verpackung und in die Bedienungsanleitung werfen. Diese Informationen müssen dem Produkt in deutscher Sprache beiliegen. Dazu gehören:

  • Die vollständigen Kontaktdaten des Produktverantwortlichen (meist ist das der Herstellende oder der Importierende), wie Name und Anschrift

  • Identifizierungsangaben, die eine eindeutige Zuordnung des Produkts zulassen, etwa Typen-, Chargen-, Modell- oder Seriennummer

  • Entsorgungshinweise, Warnhinweise, Handlungsanleitungen und andere wichtige Informationen für die gefahrlose Nutzung des Produkts

  • Für viele Produkte ist in den europäischen Richtlinien die CE-Kennzeichnungspflicht vorgeschrieben.

Werden diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist Vorsicht geboten. Denn oft gibt es noch weitere Mängel, die auf den ersten Blick nicht zu erkennen sind. Einige möglicherweise gefährliche Fehler lassen sich dagegen leicht entdecken.

Verarbeitungsfehler rechtzeitig erkennen

Gerade bei elektrischen Geräten, wie Lichterketten oder Mehrfachsteckdosen, sollten Käuferinnen und Käufer die Produkte auf Verarbeitungsfehler achten. Dringend von einem Kauf abzuraten ist bei:

  • Teilen, die bereits bei leichtem Druck nachgeben, obwohl sie eigentlich festgeklebt, geschweißt oder anderweitig starr befestigt sein sollten.

  • offen liegenden metallischen Teilen an Verbindungsstellen, die stromführend sein könnten (zum Beispiel Leitungen an Geräten oder Lampenfassungen).

  • scharfen Kanten an Einführungsstellen für Leitungen, durch die elektrische Kabel beschädigt werden können.

Genauere und produktspezifische Tipps, worauf Nutzerinnen und Nutzer beim Kauf von bestimmten Produkten achten sollten, gibt es im Download-Bereich des LIA sowie auf den Produktsicherheitsseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Prüfzeichen und Prüfsiegel als Qualitätsmerkmal

Neben dem CE-Kennzeichensind auch Prüfsiegel oder -kennzeichen eine wichtige Orientierungsmöglichkeit für Käuferinnen und Käufer. Produkte mit anerkannter Zertifizierung sind deutlich sicherer als andere, a entsprechende Baumuster auch tatsächlich von einer entsprechenden Prüfstelle geprüft wurden und auch einer Fertigungsstättenüberwachung durchgeführt wurde. Zu den bekanntesten Zertifizierung in Deutschland gehören das GS-Zeichen.

Die CE-Kennzeichnung muss gut sichtbar und dauerhaft auf allen Produkten angebracht sein, die der CE-Kennzeichnungspflicht unterliegen. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass Produkte wie Haartrockner, Plüschtiere oder Baumaschinen überhaupt im europäischen Wirtschaftsraum verkauft werden dürfen. Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt die oder der Produktverantwortliche, dass ein Produkt unter Beachtung  der geltenden europäischen Konformitätsanforderungen produziert wurde und die Anforderungen der EU-Richtlinien erfüllt.

Die Zertifizierung der Produkte wird dabei meist vom Herstellenden selbst oder von einem von ihm ernannten Bevollmächtigten übernommen. Da die Prüfung nicht durch eine neutrale Prüfstelle erfolgen muss, ist die CE-Kennzeichnung vor allem als Sicherheitsversprechen des Herstellenden zu verstehen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte deshalb auch auf freiwillige Prüfsiegel achten, etwa das GS-Prüfzeichen.

Das GS-Prüfzeichen ("Geprüfte Sicherheit"), ist das einzige Qualitätssiegel in Europa, das nach gesetzlichen Vorgaben vergeben wird. Es findet sich auf Produkten, die von einer unabhängigen Prüf- und Zertifizierungsstelle einer sicherheitstechnischen Prüfung unterzogen wurden. Dabei wird überprüft, ob das Produkt unter normalen Nutzungsbedingungen gefahrlos verwendet werden kann. Beispielsweise wird bei einem Haartrockner nicht nur der Schutz vor elektrischen Schlägen und Überhitzung sondern auch die elektromagnetische Sicherheit geprüft.

Dafür legt der Herstellende ein Baumuster für ein Produkt vor, das dann von der Prüf- und Zertifizierungsstelle auf seine Sicherheit untersucht wird. Anschließend stellt die Zertifizierungsstelle mit regelmäßigen Stichproben der Produktion sicher, dass die Produkte immer den Sicherheitsstandards des zertifizierten Baumusters entsprechen.

Das GS Zeichen gilt für verwendungsfertige Produkte wie Elektrogeräte oder Spielzeug und wird von zertifizierten Prüfstellen, etwa dem TÜV oder den Prüf- und Zertifizierungsstellen der DGUV vergeben. Eine Ausnahme besteht, wenn ein Produkt bereits mit einer CE-Kennzeichnung versehen ist, deren Anforderungen mindestens gleichwertig mit denen des GS-Zeichens sind. In diesem Fall darf das GS-Zeichen nicht vergeben werden.

Datenbank für "gefährliche Produkte" in Deutschland

Sollten Nutzerinnen und Nutzer trotz Prüfzeichen und der Überprüfung des Produkts auf offensichtliche Mängel unsicher sein, ob möglicherweise eine Gefährdung ausgeht, kann ein Blick in die Datenbank für "Gefährliche Produkte in Deutschland" der BAuA helfen. Sie enthält Meldungen über bekannte mängelbehaftete Produkte aus EU-Mitgliedsstaaten, die auf dem deutschen Markt gefunden wurden. Die Datenbank wird regelmäßig aktualisiert.

Wo kann ich unsichere Produkte melden?

Sollten Ihnen bei einem Produkt, das in Deutschland produziert oder verkauft wird, Sicherheitsmängel oder Fehler auffallen, können Sie diese bei den zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern Ihrer Bezirksregierung oder - in besonderen Fällen - an behördliche Stellen, wie das Umweltministerium oder die Bundesnetzagentur, melden. In unserem Artikel zur Marktüberwachung erfahren Sie, welche Behörde für Ihre Meldung zuständig ist.