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Arbeitsschutz und Gesundheit

Gefahrstoffe

Tätigkeiten mit Gefahrstoffen werden an zahlreichen Arbeitsplätzen durchgeführt. Neben dem beabsichtigten, aktiven Umgang zählen auch die Möglichkeit der unbeabsichtigten Entstehung und Freisetzung gefährlicher Stoffe während der Tätigkeit sowie der Umgang mit ihnen bei Lagerung, Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten dazu. Eine vollständige Gefahrendokumentation und -kommunikation ist also von zentraler Bedeutung, um Umwelt sowie Beschäftigte am Arbeitsplatz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen bestmöglich zu schützen.

Die Dosis macht das Gift.

Gesundheitsschädliche Stoffe können durch Inhalation, Hautkontakt oder oral aufgenommen werden. Die Gefahr liegt dabei zum einen in den Eigenschaften des Stoffes, aber auch in der Dauer und Höhe der Exposition („Die Dosis macht das Gift“).

Manche Stoffe wirken sich unmittelbar auf die Gesundheit aus (z. B. akut giftige oder reizende Stoffe), andere entfalten erst zu einem viel späteren Zeitpunkt ihre gesundheitsschädigende Wirkung (z. B. krebserregende oder erbgutverändernde Stoffe, aber auch Stoffe, die im Gewebe eingelagert und später freigesetzt werden). Krebserzeugende, reproduktionstoxische und keimzellmutagene Stoffe sollten grundsätzlich gegen einen weniger gefährlichen Stoff ausgetauscht werden. Ist das nicht möglich, ist die Exposition auf ein Minimum zu reduzieren (Gefahrstoffverordnung §7, Abs. 4).

Arbeitgebende müssen die Gefahrstoffe identifizieren, die sie im eigenen Betrieb verwenden und die freigesetzt werden. Auch die von allen Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen ausgehenden Gefahren müssen von den Arbeitgebenden ermittelt werden. Sie sollten dafür die zur Verfügung stehenden Informationen nutzen und die fehlenden beschaffen. Diese sind in Sicherheitsdatenblättern oder Datenbanken wie zu finden

Die Ergebnisse der Recherche sowie geeignete Schutzmaßnahmen zur Minimierung der Exposition müssen in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden. Fehlt den Arbeitgebenden die gesetzlich vorgeschriebene Fachkunde zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, muss sie bzw. er sich von einer fachkundigen Person beraten lassen. In der Regel handelt es sich hierbei um die Sicherheitsfachkraft und die zuständige Betriebsärztin bzw. den zuständigen Betriebsarzt.

Aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung müssen die nötigen Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Dabei ist grundsätzlich folgende Rangfolge zu einzuhalten:

  • Substitution (d. h. Ersatz des Stoffes, falls möglich. Das Ergebnis der Substitutionsprüfung ist zu dokumentieren.)
  • Technische Schutzmaßnahmen (z. B. Geschlossenes System, Absaugung am Ort der Gefahrstofffreisetzung)
  • Organisatorische Schutzmaßnahmen (z. B. weniger Mitarbeiter einem Bereich einsetzen oder Einsatzzeiten kürzen)
  • Persönliche Schutzmaßnahmen (dies sollte erst als allerletzte Option zum Einsatz kommen, wenn die vorherigen Maßnahmen keinen hinreichenden Schutz der Beschäftigten bieten.)

Die Rangfolge dieser Maßnahmen wird abgekürzt als „S-T-O-P“ bezeichnet.

Methoden zur Erfassung von Expositionen

Beim „ambient monitoring“ werden Gefahrstoffe in der Umgebung gemessen. Im Allgemeinen werden  Luftmessungen, seltener Wischproben oder Staubuntersuchungen durchgeführt. Damit  wird die in der Umgebung vorhandene  Menge eines Gefahrstoffes erfasst, nicht jedoch die vom Körper über Mund, Haut oder Atemwege tatsächlich aufgenommene Menge. Letzteres ist durch ein „Biomonitoring“ möglich: Die Gefahrstoffe oder deren Stoffwechselprodukte werden direkt im Blut oder Urin des betroffenen Menschen gemessen und somit die individuelle Exposition gegenüber diesem Stoff ermittelt.

KomNet Frage-Antwort-Dialoge zum Thema Gefahrstoffe