
Strahlenschutz
Umgebungsüberwachung
kerntechnischer Anlagen
Ziel der Überwachung durch das LIA ist unter anderem die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für Strahlenexpositionen der Bevölkerung in der Umgebung kerntechnischer Anlagen. Im Rahmen der Umgebungsüberwachung werden bei den kerntechnischen Anlagen in NRW zwei voneinander unabhängige Messprogramme durchgeführt, eines vom Betreiber der Anlage, das andere von den unabhängigen Messstellen des Landes.
Welche Anlagen werden überwacht?
Kerntechnische Anlagen in NRW, die vom LIA überwacht werden, sind
- das Forschungszentrum Jülich (FZJ)
- das Kernkraftwerk Würgassen (KWW)
- der THTR Hamm-Uentrop (THTR)
- das Brennelementezwischenlager Ahaus (BZA)
- die Urananreicherungsanlage Gronau (UAG)
Was wird überwacht und was misst das LIA.nrw?
Zur Überwachung werden in einer Entfernung von bis zu 30 km um diese Anlagen herum bestimmte Umweltmedien nach einem festgelegten Plan gesammelt. Es werden regelmäßig Radioaktivitäts- und Dosismessungen durchgeführt sowie Proben unterschiedlicher Art für die anschließende qualitative und quantitative Aktivitätsbestimmung im Labor genommen.
Welche Umweltbereiche werden untersucht?
Das LIA untersucht verschiedene Umweltbereiche, zum Beispiel:
- pflanzliche und tierische Nahrung
- Messung der äußeren Strahlung mit Festkörperdosimetern (TLD)
- Aerosole
- Niederschlag
- Boden
- Weide- und Wiesenbewuchs
- Milchproben
Kontrolle der Eigenüberwachung der Betreiber (KDE)
Betreiber von kerntechnischen Anlagen sind verpflichtet, die Abluft der kerntechnischen Anlagen selbst zu überwachen. Die Ableitungen radioaktiver Stoffe mit Abluft und Abwasser aus diesen Anlagen werden von den Betreibern der einzelnen Anlagen ermittelt und an die zuständigen Aufsichtsbehörden berichtet. Die von den Betreibern der Anlagen vorzunehmenden Messungen werden durch Kontrollmessungen des LIA überprüft.
KomNet Frage-Antwort-Dialoge zum Thema Strahlenschutz
- Welche Pflichten habe ich als Bauherrin oder Bauherr einer Immobilie mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen?
- Welche sicherheitstechnischen Forderungen kann ein Betriebsrat im Rahmen eines strahlenschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens stellen?
- Welche baulichen Auflagen sind zu erfüllen, um portable Röntgengeräte einsetzen zu dürfen?