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Zahl des Monats Juli 2024 – UV-Index

1 bis 11+

Wetteraufzeichnungen der letzten Jahrzehnte zeigen, dass die Sonnenstunden im Mittel in Deutschland gestiegen sind. Das führt zu mehr UV-Strahlung, die für den Menschen gefährlich werden kann. Besonders betroffen sind Beschäftigte, die im Freien arbeiten. Ob zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen die Strahlung notwendig sind, zeigt der UV-Index. Er beschreibt den am Boden erwarteten Tagesspitzenwert der UV-Strahlung. Der Index beginnt bei 1 und ist eine nach oben offene Skala.

Der weltweit einheitliche UV-Index wurde von der Weltorganisationen für Gesundheit (WHO) und für Meteorologie (WMO), vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) sowie von der Internationalen Kommission zum Schutz vor Nicht-Ionisierender Strahlung (ICNIRP) eingeführt. Die WHO sieht ihn als wichtiges Hilfsmittel, um auf die Risiken einer übermäßigen UV-Bestrahlung aufmerksam zu machen. Denn diese wirkt unter anderem krebserregend.

Die ultraviolette Strahlung ist der energiereichste Teil der optischen Strahlung. Ihre natürliche Quelle ist die Sonne. Sie umfasst den Wellenlängenbereich von 100 bis 400 Nanometern im nicht sichtbaren Bereich des elektromagnetischen Spektrums. Ihre Stärke hängt vor allem vom Sonnenstand ab und ändert sich deswegen am stärksten mit der Jahres- und Tageszeit sowie mit der geografischen Breite. Im Sommer ist sie stärker als im Winter und mittags ist sie intensiver als morgens oder abends. Pro 1.000 Höhenmetern nimmt sie um rund zehn Prozent zu. Wasser, Sand und Schnee reflektieren und verstärken sie, genauso wie leichte Bewölkung und Nebel aufgrund von Streustrahlung. Eine geschlossene Wolkendecke dagegen hält die UV-Strahlung bis zu 90 Prozent ab. Und auch Schatten verringert ihre Stärke: unter einem Sonnenschirm verringert sich diese um etwa zehn bis 30 Prozent.

Je höher der UV-Index ist, desto höher ist auch die Strahlung und desto schneller können Menschen einen Sonnenbrand bekommen. In Deutschland werden im Sommer Werte von acht und neun erreicht, in Hochlagen sogar bis elf.

Die folgende Übersicht zeigt, ab welchem Wert Schutzmaßnahmen ergriffen werden sollten:

  • 1 bis 2: niedrige Belastung, keine Schutzmaßnahmen notwendig
  • 3 bis 5: mittlere Belastung, Schutz notwendig
  • 6 bis 7: hohe Belastung, Schutz notwendig
  • 8 bis 10: sehr hohe Belastung, Schutz absolut notwendig
  • 11 und höher: extreme Belastung, Schutz absolut notwendig

UV-Strahlung kann Haut und Augen nachhaltig schaden

Die Strahlenbelastung hängt vom eigenen Verhalten ab. Alle können sich bei Tätigkeiten im Freien und im Urlaub davor schützen. Das ist erforderlich, weil UV-Strahlung für den Menschen ein Gesundheitsrisiko darstellt. Sie dringt in die Augen sowie Haut ein und bewirkt in den dortigen Zellen Veränderungen. Dazu zählt unter anderem auch die Schädigung des Erbguts. Zwar kann der Körper die meisten Schäden beseitigen, allerdings nicht immer vollständig. UV-Strahlung kann deswegen kurz- und langfristige Folgen für den Menschen haben.

Unmittelbare Auswirkungen können ein Sonnenbrand, eine Hornhaut- oder Bindehautentzündung am Auge sein. Auf lange Sicht kann sie zu einer vorzeitigen Hautalterung, Linsentrübung im Auge und zu Hautkrebs führen. Von der Internationalen Agentur für Krebsforschung wird die UV-Strahlung in die höchste Risikogruppe – „krebserregend für Menschen“ – eingestuft.

Schutz vor UV-Strahlung: Das können Unternehmen und Beschäftigte tun

Umso wichtiger ist es, sich vor der Strahlung zu schützen. Generell gilt: Sonnenentwöhnte Haut sollte immer langsam an eine längere Bestrahlung gewöhnt werden. Dann kann sie als Schutzreaktion bräunen und eine sogenannte Lichtschwiele, eine Verdickung der Hornhaut, aufbauen. Der Hauttypen-Test des Bundesamts für Strahlenschtz (BfS) verrät, wie empfindlich die Haut auf UV-Strahlung reagiert.

Unternehmen müssen ihre Beschäftigten durch verschiedene Maßnahmen schützen. Dabei sollten sie nach dem TOP-Prinzip vorgehen. Das bedeutet, dass sie zuerst technische, dann organisatorische und zuletzt persönliche Schritte umsetzen sollten. Zu diesen zählen unter anderem:

  • Technische Maßnahmen: Verschattungen schaffen, zum Beispiel durch Einhausungen, Sonnenschirme, Sonnensegel und Überdachungen; Pausenbereiche im Schatten zur Verfügung stellen
  • Organisatorische Maßnahmen: Arbeitsabläufe zeitlich anpassen, um nicht während der sonnenintensiven Stunden von 11 bis 16 Uhr zu arbeiten, zum Beispiel eher anfangen oder später enden; Beschäftigte im Wechsel im Freien arbeiten lassen; Verzicht auf Überstunden bei einem UV-Index über 6; Art und Umfang der Pausen anpassen
  • Persönliche Maßnahmen: Kopfbedeckungen, die über Ohren und Nacken gehen; körperbedeckende, dichtgewebte UV-Schutzkleidung; Schuhe, die den Fußrücken bedecken; Sonnenbrillen mit Seitenschutz; Sonnencreme

Folgende Tipps helfen Beschäftigten, die im Freien arbeiten, sich zu schützen:

  • Die richtige Kleidung: Dazu zählen Kappen und Hüte, die über Ohren und Nacken reichen, sowie Schuhe, die den Fußrücken bedecken.
  • Sonnenbrillen: Sie schützen vor Blendung und vor dem Eindringen von UV-Strahlung ins Auge (LIA-Tipp). Wichtig dabei ist, dass die Brille mit der Kennzeichnung „UV-400“ (das bedeutet, dass alle UV-Strahlen bis zu einer Wellenlänge von 400 Nanometern herausgefiltert werden) versehen ist, eine Tönungsstufe von 2 oder 3 hat, die Gläser braun oder grau gefärbt sind und dass sie einen Seitenschutz hat. In unserem LIA.tipp „Sonnenschutz – Augen auf beim Brillenkauf“ gibt es weitere Informationen dazu.
  • Sonnencreme: Ein regelmäßiges Ein- und Nachcremen ist wichtig, genauso wie ein hoher Lichtschutzfaktor und ein UV-A- sowie UV-B-Filter. Das Mittel sollte rechtzeitig, also 20 bis 30 Minuten vor der Exposition, und in ausreichender Menge aufgetragen werden. Erwachsene brauchen rund vier gehäufte Esslöffel Creme für den ganzen Körper.
  • Umgang mit Medikamenten und Kosmetika: Während längerer Arbeiten unter freiem Himmel sollten keine Kosmetika, Deos oder Parfums verwendet werden, weil die Gefahr bleibender Pigmentstörungen besteht. Bei Medikamenten ist auf mögliche Nebenwirkungen im Zusammenhang mit Sonnenlicht zu achten.
  • Früherkennungsuntersuchung: Beschäftigte, die viel im Freien arbeiten, sollten sich regelmäßig auf Hautkrebs untersuchen lassen und auch selbst auf Hautveränderungen achten. Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung werden als Berufskrankheit (BK 5103) anerkannt.

BfS misst UV-Index an verschiedenen Stationen in Deutschland

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) misst zusammen mit dem Umweltbundesamt und weiteren Institutionen seit 1993 die UV-Strahlung in Deutschland. Anfangs gab es vier Stationen: in Zingst (Ostseeküste), Langen (Rheingraben bei Frankfurt), Schauinsland (Südschwarzwald) und Neuherberg (bei München). Mittlerweile wurde das Messnetz ausgebaut.

So misst die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund, die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel in Westerland auf Sylt, der Deutsche Wetterdienst in Lindenberg und Hohenpeißenberg, das Bayerische Landesamt für Umwelt in Kulmbach, die Niedersächsische Gewerbeaufsicht in Lüneburg und auf Norderney, das Leibniz-Institut für Troposphärenforschung in Melpitz und das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Sankt Augustin.

Die Stationen decken dabei die wichtigsten topografischen und meteorologischen Regionen Deutschlands ab und berücksichtigen damit die Unterschiede hinsichtlich der geografischen Breite, der Höhenlage, des Klimas und der Lufttrübung. Die Institutionen und Behörden ermitteln an ihren Messnetzen von Sonnenauf- bis -untergang in Zeitintervallen von wenigen Minuten die erdbodennahe UV-Strahlung. Von April bis September werden jeweils montags, mittwochs und freitags 3-Tages-UV-Index-Prognosen für die Vorhersagegebiete in Deutschland veröffentlicht.