Antragsverfahren
Anerkennung von Sachkundelehrgängen für den Umgang mit Asbest
Hinweis zur Bearbeitungsdauer
Bitte beachten Sie, dass längere Bearbeitungszeiten nicht auszuschließen sind. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
- Stellen Sie den Antrag möglichst frühzeitig, da erst nach Anerkennung der Sachkundelehrgänge Seminare angeboten werden können.
Der Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn alle notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen. Daher ist es empfehlenswert bei Fragen unsere hierzu veröffentlichten Informationen und Checklisten lesen.
Bitte sehen Sie von telefonischen Rückfragen über den Bearbeitungsstand ab, damit die Bearbeitung des Antrages nicht weiter verzögert wird.
Bei welcher Behörde ist der Antrag zu stellen?
Der Antrag auf die Anerkennung eines Sachkundelehrganges (Grundlehrgang, Fortbildungslehrgang) kann formlos beim Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen gestellt werden.
Briefsendungen an:
Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW
40208 Düsseldorf
Welche Unterlagen / Inhalte müssen Sie bei Antragstellung einreichen?
Zur Erteilung der Anerkennung werden folgende Angaben und Unterlagen benötigt:
- Lehrgangsbezeichnung, Lehrgangsdauer, Lehrgangsort
- Angabe der Referenten sowie Vorlage von Referentenprofilen
- Lehrgangsablaufplan mit Angabe der Lehreinheiten, Lehrgangsthemen sowie Zuordnung der Referenten zu den Themen
- Lehrgangsunterlagen, die den Teilnehmern ausgehändigt werden
- Musterzeugnis
- Prüfungsfragen mit Lösungen
- Beschreibung der nach TRGS 519 Anlage 3 bzw. Anlage 4 vorgesehenen praktischen Vorführungen (zu den mit * gekennzeichneten Tätigkeiten)
Gebühren
Für die Anerkennung wird eine Gebühr erhoben. Die Verwaltungsgebühr wird aufgrund des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) festgesetzt.