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Antragsverfahren

Anerkennung von Sachkundelehrgängen für den Umgang mit Asbest

 

Bei welcher Behörde ist der Antrag zu stellen?

Der Antrag auf die Anerkennung eines Sachkundelehrganges (Grundlehrgang, Fortbildungslehrgang) kann formlos beim Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen gestellt werden.

Welche Unterlagen / Inhalte müssen Sie bei Antragstellung einreichen?

Zur Erteilung der Anerkennung werden folgende Angaben und Unterlagen benötigt:

  • Lehrgangsbezeichnung, Lehrgangsdauer, Lehrgangsort
  • Angabe der Referenten sowie Vorlage von Referentenprofilen
  • Lehrgangsablaufplan mit Angabe der Lehreinheiten, Lehrgangsthemen sowie Zuordnung der Referenten zu den Themen
  • Lehrgangsunterlagen, die den Teilnehmern ausgehändigt werden
  • Musterzeugnis
  • Prüfungsfragen mit Lösungen
  • Beschreibung der nach TRGS 519 Anlage 3 bzw. Anlage 4 vorgesehenen praktischen Vorführungen (zu den mit * gekennzeichneten Tätigkeiten)

Gebühren

Für die Anerkennung wird eine Gebühr erhoben. Die Verwaltungsgebühr wird aufgrund des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) festgesetzt.