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Antragsverfahren

Antrag auf Anerkennung eines Sachkundelehrganges gem. Anhang I Nr. 4.4 Abs. 1 Satz 2 Gefahrstoffverordnung

Hinweise zum Antragsverfahren für Lehrgangsträger.

Bei welcher Behörde ist der Antrag zu stellen?

Das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen ist ab dem 01.02.2023 für die Anerkennung von Lehrgängen zum Erwerb der Sachkunde nach Anhang I Nr. 4.4 Abs. 1 Satz 2 Gefahrstoffverordnung zuständig.

Briefsendungen an:

Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW
40208 Düsseldorf

Wer kann den Antrag stellen?

Lehrgangsträger, die Lehrgänge zur Biozidsachkunden anbieten möchten.

Welche Unterlagen / Inhalte müssen Sie bei Antragstellung einreichen?

Der Antrag auf die Anerkennung eines Sachkundelehrganges kann formlos gestellt werden.

Zur Erteilung der Anerkennung werden u.a. folgende Angaben und Unterlagen benötigt:

  • Lehrgangsbezeichnung, Lehrgangsdauer, Lehrgangsort
  • Angabe der Referenten sowie Vorlage von Referentenprofilen
  • Lehrgangsablaufplan mit Angabe der Lehreinheiten, Lehrgangsthemen sowie Zuordnung der Referenten zu den Themen
  • Lehrgangsunterlagen, die den Teilnehmern ausgehändigt werden
  • Ausstattung der Kursstätte
  • Konzept zur Anwesenheits- und Erfolgskontrolle
  • Musterzeugnis
  • Prüfungsfragen mit Lösungen

Allgemeine Hinweise

Der Sachkundelehrgang hat praktische und theoretische Kenntnisse der Toxikologie und Ökotoxikologie, sowie Fertigkeiten zum bestimmungsgemäßen Umgang zu vermitteln (siehe Anhang I Nr. 4.4 Abs. 3). Diese sind:

  1. Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften sowie der Bekanntmachungen nach § 20 Absatz 4,
  2. Kenntnisse über die Wirkungen der jeweiligen Biozid-Produkte auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt,
  3. Kenntnisse über die Ermittlung und Einschätzung der Zielbereiche und Zieltierarten für den Einsatz von Biozid-Produkten,
  4. Kenntnisse und Fertigkeiten für einen nachhaltigen, risikominimierenden Einsatz der jeweiligen Biozid-Produkte,
  5. Kenntnisse über die Möglichkeiten, einem Befall vorzubeugen, und alternativer Verfahren zur Schädlingsbekämpfung und die entsprechenden Fertigkeiten,
  6. Kenntnisse und Fertigkeiten zur Dosierung und Ausbringung,
  7. Kenntnisse zur Erfolgs- und Wirksamkeitskontrolle und
  8. Kenntnisse zur fachgerechten Entsorgung

Der Lehrgang soll zusätzlich aus einer theoretischen und praktischen Prüfung bestehen. Die Anerkennung der Sachkunde hat eine Gültigkeit von sechs Jahren.

Ausführlichere Informationen zu den Anforderungen an den Lehrgang sollen zukünftig im Technischen Regelwerk zur Verfügung gestellt werden, welches aktuell vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) überarbeitet wird.

Weitere Informationen