© WunderBild - Fotolia.com © Robert Kneschke - Fotolia.com Strahlenschutz Anerkennung von Strahlenschutzkursen Eine Voraussetzung für den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz und für deren Aktualisierung ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Strahlenschutzkurs nach § 51 der StrlSchV. © Tyler Olson - Fotolia.com Strahlenschutz Bescheinigung der Fachkunde Informationen zur Fachkunde nach den Fachkunderichtlinien Technik und der Fachkunde im Strahlenschutz für MPE finden Sie hier. © Ihar Ulashchyk - Fotolia.com Strahlenschutz Ermächtigung von Ärztinnen und Ärzten Die Ermächtigung wird nur Ärztinnen/Ärzten erteilt, welche die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nachweisen. Diese ist personen- und ortsgebunden sowie auf fünf Jahre befristet. © bartekwardziak - Fotolia.com Strahlenschutz Röntgeneinrichtungen im Mammographie-Screening Die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte, radiologischen Fachkräfte sowie die eingesetzten Geräte müssen nach Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) besonders hohe Qualitätsanforderungen erfüllen.