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Gefahrstoffe

Biomonitoring

Beim Biomonitoring werden Gefahrstoffe oder deren Stoffwechselprodukte direkt im Blut oder Urin betroffener Menschen gemessen und somit die individuelle Exposition gegenüber diesem Stoff ermittelt.

Beim Biomonitoring unterscheidet man drei verschiedene Ansätze.
Beim Dosismonitoring werden Stoffe selbst oder Stoffwechselprodukte analysiert - beim biochemischen Effektmonitoring hingegen Reaktionsprodukte an Proteinen (z. B. Hämoglobin) oder DNA. Das biologische Effektmonitoring (Messung von Enzymen oder Veränderungen von Zellen oder Zellbestandteilen) als dritte Komponente lässt keine Rückschlüsse auf einen einzelnen Stoff zu und hat somit weniger Bedeutung in der Erfassung von Belastungen durch einen bestimmten Stoff.

Gemäß § 6 Abs. 2 Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)  ist Biomonitoring "Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge, soweit [...] anerkannte Analysenverfahren und geeignete Werte zur Beurteilung zur Verfügung stehen". Eine Arbeitsmedizinische Regel (AMR) konkretisiert diesen Absatz.

Belastungen am Arbeitsplatz früh erkennen.
Wenn Belastungen am Arbeitsplatz früh erkannt werden, können geeignete Minimierungsstrategien zum Schutz der Mitarbeiter erarbeitet werden.

Auch wenn es für nur wenige Fälle direkt gesetzlich verbindliche Grenzwerte gibt, müssen gemäß § 7 Abs. 4  Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) "die Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen [ausgeschlossen werden oder wenn dies nicht möglich ist] hat [der Arbeitgeber] sie auf ein Minimum zu reduzieren."

Durch die neuesten Änderungen der Gefahrstoffverordnung ist gemäß § 10 Abs. 1 GefStoffV ein "geeignetes, risikobezogenes Maßnahmenkonzept" bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen der Kategorie 1 oder 2 anzuwenden, um dieses Minimierungsgebot gemäß § 7 Abs. 4 GefStoffV umzusetzen.

Zur Beurteilung, ob die Gefahr auf ein Minimum reduziert ist, geben nur Werte im biologischen Material Aufschluss. Viele Stoffe sind hautresorptiv und bestehende Schutzmaßnahmen reichen nicht aus, um eine Exposition weitestgehend zu verhindern. Oftmals kommt es auch zu einer ungewollten oralen Aufnahme durch mangelnde Hygiene am Arbeitsplatz (Kontamination der Hand und Nahrungsaufnahme oder Tabakkonsum ohne ausreichende Reinigung).

Es gibt verschiedene Formen von Grenzwerten und Beurteilungshilfen von Messwerten in biologischen Materialien. Hierbei unterscheidet man drei verschiedene Klassen von Grenzwerten und Beurteilungshilfen: gesundheitsbasierte Werte, risikobasierte Werte und deskriptive Werte.


BezeichnungAbk.EvaluationskriteriumHerkunftWeiterführende Informationen
Gesundheitsbasierte Werte
Biologischer Arbeitsstoff ToleranzwertBATEmpfindlichster, toxikologisch relevanter EndpunktDFG

BAT-
Werte-Liste 2019

BAT-
Begründungen

Biologischer
Leitwert
BLWEmpfindlicher, toxikologischer EndpunktDFG
Biologischer GrenzwertBGWEmpfindlichster, toxikologisch relevanter EndpunktAGS

TRGS 903

Risikobasierte Werte
Äquivalenzwert
zum
Akzeptanzrisiko
/Korrelation zur Luftkonzentration mittels EKAAGS

TRGS 910

Handlungs-anleitung LV 55

Äquivalenzwert
zum Toleranzrisiko
/AGS
Deskriptive Werte
Expositions-äquivalente für krebserzeugende ArbeitsstoffeEKAKorrelation der Konzentration des Biomonitoring-Parameters mit LuftkonzentrationenDFG

BAT-
Werte-Liste 2019

BAT-
Begründungen

Biologischer Arbeitsstoff-ReferenzwertBAR95. Perzentil einer vergleichbaren Gruppe beruflich nicht belasteter PersonenDFG

Tabelle modifiziert nach Drexler und  Göen (2012) Arbeitsmed. Sozialmed. Umweltmed. 47: 449-459

Das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) führte von Februar 2013 bis September 2015 gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und dem Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IPA) ein Projekt zur Verbesserung des Arbeitsschutzes an Arbeitsplätzen mit hoher Exposition gegenüber polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) durch.

Aufgrund des erhöhten Risikos bei einem krebserzeugenden Gefahrstoff der Kategorie 1 ist zeitnahes Handeln zum Schutz der Beschäftigten gefragt. Das LIA unterstützt durch dieses Projekt insbesondere kleinere und mittlere Betriebe bei der Umsetzung des Risikokonzepts der „Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 910“ (BekGS 910), inzwischen in den Rang einer TRGS erhoben (TRGS 910), die die Pflichten nach § 10 Abs. 1 der Gefahrstoffverordnung konkretisiert. Dieses Konzept verfolgt das Ziel einer Minimierung der Expositionen gegenüber krebserzeugenden Gefahrstoffen und somit des Krebsrisikos. Somit ist das Konzept nunmehr verbindlich für alle Betriebe, in denen Beschäftigte krebserzeugenden Gefahrstoffen ausgesetzt sind.

Ziel des Projektes war es, das Ausmaß der Belastungen mit PAK durch die berufliche Tätigkeit zu ermitteln und in Zusammenarbeit mit den betrieblichen Arbeitsschutzexpertinnen und -experten, insbesondere den Betriebsärztinnen und -ärzten und Sicherheitsfachkräften, wirksame Schutzmaßnahmen und praktikable Wege zur deren Umsetzung abzuleiten. Zur Überprüfung der Wirksamkeit der durchgeführten Arbeitsschutzmaßnahmen wurden zu Beginn des Projekts sowie jeweils nach 2, 6, 12, 18 und 30  Monaten nach mehreren vorangegangenen Arbeitsschichten Messungen der inneren Belastung (Biomonitoring) durchgeführt. Messungen in der Luft (Ambient Monitoring) erfolgten zu Beginn sowie nach 12,  18 und 30 Monaten.

Als Ergebnisse des Projekts zeigten sich, nach anfänglich hohen, im Einzelfall sehr hohen Werten bei den Messungen der inneren Belastung wie auch in der Luft, im Studienverlauf deutliche Verminderungen der PAK-Belastung. Im Zusammenspiel mit dem Biomonitoring konnte somit das Risikokonzept erfolgreich umgesetzt werden

KomNet Frage-Antwort-Dialoge zum Thema Biomonitoring