2401_Kälteschutz
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Zahl des Monats Januar 2024 – Kälteschutz am Arbeitsplatz

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Der Januar ist in Deutschland im Durchschnitt der kälteste Monat des Jahres. Die Kälte jetzt im Winter empfinden wir aber nicht nur als ungemütlich, sie hat auch ganz konkrete Auswirkungen auf unseren Körper: Wir sind weniger leistungsfähig, aufmerksam, beweglich und geschickt. Für Beschäftigte, die im Freien arbeiten, ist der Winter eine besondere Belastung. Bereits ab etwa -5 °C besteht ein erhöhtes Gesundheitsrisiko.

Ab wann Kälte zu einer Gefährdung für die Gesundheit wird, hängt zum einen von individuellen Faktoren ab, wie zum Beispiel der allgemeinen gesundheitlichen Konstitution, dem Körpergewicht und dem Alter der Beschäftigten. Entscheidend ist aber vor allem das Zusammenspiel von Temperatur und Windstärke. Je nach Windgeschwindigkeit ist ab etwa -5 °C mit einem erhöhten gesundheitlichen Risiko zu rechnen. Ab dieser Temperatur steigt die Gefahr von Erfrierungen an ungeschützten Körperteilen. Wärmekritische Stellen sind dabei vor allem Kopf und Hände. Durch die kältebedingte Einschränkung der Beweglichkeit und Aufmerksamkeit erhöht sich außerdem die Unfallgefahr.

Warme Kleidung und Aufwärmzeiten: ein Muss bei Kälte

Um Beschäftigte wirksam vor Kälte zu schützen, müssen Arbeitgebende entsprechende Vorkehrungen treffen. Dazu gehören etwa Kleidung mit entsprechender Isolationswirkung und geregelte Aufwärmzeiten in Pausenräumen mit 21 °C. Bei Temperaturen bis zu -5 °C sollte die ununterbrochene Arbeitszeit im Freien nicht länger als 150 Minuten dauern, danach stehen 10 Minuten Aufwärmzeit an. Wird es noch kälter, muss bereits nach 90 Minuten eine Pause eingelegt werden. Betriebe und Beschäftigte können praktische Hinweise zur Arbeit bei Kälte in zwei DIN-Normen finden:

  • DIN 33403-5: Empfohlene Kälteexpositions- und Aufwärmzeiten je nach Temperatur (von Kältebereich I „kühler Bereich“ [15 - +10 °C] bis Kältebereich V „tiefkalter Bereich“ [unter -30 °C]).
  • DIN EN ISO 15743: Hinweise für Arbeitsplätze im Freien bei Kälte, z. B. bezüglich Arbeitsplanung, technischer Schutzmaßnahmen, Schutzkleidung, Schulung und beruflicher Gesundheitsfürsorge

Weitere Schutzmaßnahmen im Winter

Neben der Kälte kommen im Winter häufig Nässe, schlechte Lichtverhältnisse und rutschige Böden hinzu. Um die Unfallgefahr für im Freien Beschäftigte zu minimieren, sind neben dem Kälteschutz daher auch weitere Maßnahmen erforderlich. So tragen beispielsweise eine ausreichende künstliche Beleuchtung auf Baustellen, beheizbare mobile Toiletten sowie geräumte und gestreute Wege, Gerüste und Treppen zum sicheren und gesunden Arbeiten bei.

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