
28.03.2025
Leitfaden für Betriebe
Gefährdungsbeurteilung für Körperfortbewegung
Auch wenn es den meisten nicht wie eine besondere Aktivität vorkommen mag – wer sich zu einem Arbeitsort begibt oder sich in einem Arbeitsbereich von A nach B bewegt, setzt sich einer spezifischen körperlichen Belastung aus. Diese sogenannte „Körperfortbewegung“ muss von Betrieben in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden, damit Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten abgeleitet werden können. Die neue Broschüre „Körperfortbewegung – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) soll dabei helfen.
Körperfortbewegung lässt sich in unterschiedliche Typen einteilen, die jeweils mit oder ohne Last ausgeführt werden können:
- Körperfortbewegung ohne Hilfsmittel, z. B.
- Gehen in unterschiedlichen Geschwindigkeiten
- Leitern steigen (Anstellwinkel 65° bis ca. 75°)
- Kriechen oder stark gebücktes Gehen, zum Beispiel in niedrigen Räumen, Stollen oder Kanälen
- Körperfortbewegung mit Hilfsmitteln (Fahren mit Muskelkraft)
- Fahren von Fahrrädern, Lastenfahrrädern, Fahrrädern mit Hilfsmotor bzw. heute meist mit unterstützendem Elektroantrieb in unterschiedlichen Geschwindigkeiten
Typische Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte dieser Belastungsart ausgesetzt sind, reichen von der Paketzustellung über Krankentransporte bis hin zum Ersteigen des Führerhauses eines Turmdrehkrans. Dabei werden besonders das Herz-Kreislauf-System und das Muskel-Skelett-System beansprucht. Je nach Konstitution und Vorerkrankungen der Beschäftigten kann dies unterschiedliche Folgen haben – besondere Kreislauf- und Lungenanstrengung kann bei einer gesunden Person beispielsweise nur allgemeine Ermüdung auslösen, bei einer vorerkrankten Person unter Umständen aber auch ernsthaftere gesundheitliche Probleme.
Die Broschüre zeigt, wie eine Gefährdungsbeurteilung für den Teilaspekt Körperfortbewegung mit dem mehrstufigen Leitmerkmalmethoden-Inventar erfolgen kann, um vorgenannten negativen Folgen vorzubeugen. Zielgruppe der Publikation sind unter anderem Führungskräfte, Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärztinnen und -ärzte.
Informationen der Arbeitsschutzverwaltung NRW
Allgemeine Informationen zur Gefährdungsbeurteilung an sich finden Sie auf der Website der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen – www.arbeitsschutz.nrw – und in der Broschüre „Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz“.