
02.05.2025
DGUV-Information
Traumatische Ereignisse auf der Arbeit – Wie können Betriebe vorsorgen?
Ob schwere Unfälle, Gewalterfahrungen oder plötzliche Todesfälle – traumatische Ereignisse können Betroffene tief erschüttern und psychische Erkrankungen auslösen, die bis zur Arbeits- und Berufsunfähigkeit führen können. Betriebe stehen dann vor der Herausforderung, schnell und angemessen zu reagieren. Die aktualisierte Publikation „Gut vorbereitet für den Ernstfall! Standards im Umgang mit traumatischen Ereignissen im Betrieb“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) liefert konkrete Hinweise zum Umgang mit solchen Ausnahmesituationen.
Traumatische Ereignisse zeichnen sich durch ihre außergewöhnliche Bedrohlichkeit aus. In solchen Situationen sind die zentralen menschlichen Grundbedürfnisse nach Sicherheit, Orientierung und Kontrolle nicht mehr erfüllt. Betroffene müssen sowohl akut als auch langfristig unterstützt werden, um das Erlebte zu bewältigen.
Im Mittelpunkt der betrieblichen Unterstützung stehen der Schutz und die Stabilisierung betroffener Personen sowie eine klare, einfühlsame Kommunikation. Ziel ist es, Beschäftigte nicht allein zu lassen, Unsicherheiten zu reduzieren und einen geordneten Übergang in den Arbeitsalltag zu ermöglichen. Die Publikation gibt Betrieben dafür eine strukturierte Orientierungshilfe. So können sich Betriebe systematisch auf psychisch belastende Ereignisse vorbereiten und im Ernstfall handlungsfähig bleiben.
Folgende Instrumente, Abläufe und Verantwortlichkeiten zur Bewältigung der Notfallsituation werden vorgestellt:
- Gefährdungsbeurteilung: Grundlage für die Festlegung von Maßnahme
- Betreuungskonzept: Sollte betriebsspezifisch ausgearbeitet werden, zum Beispiel mit Unterstützung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt sowie die Interessenvertretung. Es sollte folgende Bausteine abdecken:
- Innerbetriebliche und externe Meldewege
- Koordination (Wer kümmert sich?)
- Erstbetreuung: Aufgaben, Einsatzkriterien, Ausstattung, Anzahl
- Maßnahmen bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz
- Unterweisung: Die Beschäftigten sind als Teil der betrieblichen Unterweisungen oder Schulungsmaßnahmen über die Gefährdungen durch traumatische Ereignisse und über das betriebliche Betreuungskonzept zu informieren.
Ergänzend enthält die DGUV-Information Hinweise zu Einsatz und Ausbildung von Erstbetreuerinnen und Erstbetreuern, zur Meldung an die Unfallversicherungsträger sowie eine Risiko-Matrix zur Gefährdungsbeurteilung und die Prüfliste Psychotrauma der Unfallversicherung Bund und Bahn.