05.12.2025
Sicher in dunkler Jahreszeit
DGUV-Information „Warnkleidung“ aktualisiert
Später Sonnenaufgang, frühe Dämmerung, grauer Himmel – im Winter wird es dunkel. Grundsätzlich muss Warnkleidung immer dann getragen werden, wenn in einer Arbeitssituation ein „Übersehen-Werden“ böse enden würde und keine alternative Maßnahme zur Verfügung steht. Auch schlechte Sichtverhältnisse durch winterliche Witterung können Warnkleidung erforderlich machen. Hilfe bei der Auswahl von Warnkleidungen finden Betriebe in der im November 2025 aktualisierten Information 212-016 „Warnkleidung“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV).
Die Broschüre hilft bei der Auswahl und Verwendung von Warnkleidung, die der Norm DIN EN ISO 20471 entspricht. Die enthaltenen Informationen sind auf viele unterschiedliche Tätigkeitsbereiche anwendbar, von Arbeiten neben dem Verkehrsbereich (zum Beispiel Winterdienst) bis hin zu Arbeiten im Verkehrsbereich von Containerterminals. Wichtig: Es geht in dieser DGUV-Information nicht um spezielle Warnkleidung, wie sie von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst bei Sicherungs- bzw. Rettungsaufgaben verwendet wird.
Schwerpunkte der Publikation sind
- die detaillierte Darstellung der generellen Anforderungen an Warnkleidung,
- die richtige Auswahl von Warnkleidung für Arbeiten im Straßenverkehrsbereich und von Bahnen sowie
- Hinweise zur Beschaffung, Pflege und Lagerung von Warnkleidung.
Im Vergleich zur letzten Ausgabe vom Juli 2021 hat sich unter anderem Folgendes geändert:
- Aktualisierung der Inhalte entsprechend der neuen Norm DIN EN ISO 20471
- neuer Absatz zu Kleidung mit Reflexstreifen und aktiver Beleuchtung
- Überarbeitung des Kapitels „Warnkleidung und Wetterschutzkleidung“
- Überarbeitung der Bekleidungskombinationen in Abhängigkeit von Gefährdung und Witterung
Was ist eine DGUV-Information?
DGUV-Informationen helfen durch Hinweise und Empfehlungen bei der praktischen Anwendung von Rechtsvorschriften, die in der Regel nicht praxisnah formuliert sind. Betriebe können bei Befolgen der Empfehlungen und Beispiellösungen aus DGUV-Informationen davon ausgehen, dass sie geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen haben. Wenn für die Konkretisierung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften allerdings Technische Regeln veröffentlicht wurden, sind diese vorrangig zu beachten.