Im versicherungsrechtlichen Sinn ist ein Arbeitsunfall eine von außen kommende, plötzliche, körperlich schädigende Einwirkung, wobei wesentlich ist, dass sie im Zusammengang mit der versicherten Tätigkeit steht. Führt der Arbeitsunfall der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen, so besteht eine Meldepflicht gegenüber dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Die Vermeidung von Arbeitsunfällen ist ein klassischer Schwerpunkt im Arbeitsschutz.

Zur Analyse der meldepflichtigen Arbeitsunfälle in der Bundesrepublik Deutschland und in den Bundesländern wird jährlich eine umfassende Erhebung in Form einer Stichprobe durchgeführt. Sie erfolgt repräsentativ und qualitätsgesichert unter Mitwirkung alle Unfallversicherungsträger.
Die nachfolgenden Tabellen geben umfangreiche Informationen zu den meldepflichtigen Arbeitsunfällen (ohne Wegeunfälle) der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bundesgebiet, in Nordrhein-Westfalen und in den Zuständigkeitsbereichen der Bezirksregierungen wieder. Ergänzend wird die Anzahl der tödlichen Arbeitsunfälle nach Wirtschaftszweigen dargestellt.

Datenhalter zu den meldepflichtigen Arbeitsunfällen sind die Unfallversicherungsträger.

 

 

Auswahl des Berichtsjahrs

2009

2008

2007

2006

2005

2004

2003

2002

2001

2000

 

Auswahl der Region und Datenabruf für das Jahr 2009

Nordrhein-Westfalen

Deutschland

 

 

Zeitreihe: Häufigkeitsentwicklung meldepflichtiger Arbeitsunfälle

Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirke in Nordrhein-Westfalen

Deutschland