Im versicherungsrechtlichen Sinn ist ein Arbeitsunfall
eine von außen kommende, plötzliche, körperlich schädigende Einwirkung, wobei
wesentlich ist, dass sie im Zusammengang mit der versicherten Tätigkeit
steht. Führt der Arbeitsunfall der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers zu
einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen, so besteht eine
Meldepflicht gegenüber dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Die
Vermeidung von Arbeitsunfällen ist ein klassischer Schwerpunkt im
Arbeitsschutz.
Zur Analyse der meldepflichtigen Arbeitsunfälle in der Bundesrepublik
Deutschland und in den Bundesländern wird jährlich eine umfassende Erhebung
in Form einer Stichprobe durchgeführt. Sie erfolgt repräsentativ und
qualitätsgesichert unter Mitwirkung alle Unfallversicherungsträger. Die
nachfolgenden Tabellen geben umfangreiche Informationen zu den
meldepflichtigen Arbeitsunfällen (ohne Wegeunfälle) der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer im Bundesgebiet, in Nordrhein-Westfalen und in den
Zuständigkeitsbereichen der Bezirksregierungen wieder. Ergänzend wird die
Anzahl der tödlichen Arbeitsunfälle nach Wirtschaftszweigen dargestellt.
Datenhalter zu den meldepflichtigen Arbeitsunfällen sind die
Unfallversicherungsträger.
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