Im versicherungsrechtlichen Sinn ist ein
Arbeitsunfall eine von außen kommende, plötzliche, körperlich schädigende
Einwirkung, wobei wesentlich ist, dass sie im Zusammengang mit der versicherten
Tätigkeit steht. Führt der Arbeitsunfall der Arbeitnehmerin oder des
Arbeitnehmers zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen, so
besteht eine Meldepflicht gegenüber dem zuständigen
Unfallversicherungsträger. Die Vermeidung von Arbeitsunfällen ist ein
klassischer Schwerpunkt im Arbeitsschutz.
Zur Analyse der meldepflichtigen Arbeitsunfälle in der Bundesrepublik
Deutschland und in den Bundesländern wird jährlich eine umfassende Erhebung
in Form einer Stichprobe durchgeführt. Sie erfolgt repräsentativ und
qualitätsgesichert unter Mitwirkung alle Unfallversicherungsträger. Die
nachfolgenden Tabellen geben umfangreiche Informationen zu den
meldepflichtigen Arbeitsunfällen (ohne Wegeunfälle) der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer im Bundesgebiet, in Nordrhein-Westfalen und in den
Zuständigkeitsbereichen der Bezirksregierungen wieder. Ergänzend wird die
Anzahl der tödlichen Arbeitsunfälle nach Wirtschaftszweigen dargestellt.
Datenhalter zu den meldepflichtigen Arbeitsunfällen sind die
Unfallversicherungsträger.
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