Beim Umgang mit hautgefährdenden Substanzen wie Reinigungsmittel und Desinfektionsmittel: "ja", zum Produktschutz: "nein". Es gibt keine lebensmittelrechtlichen Vorschriften, die das Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe generell verlangen. Die Lebensmittelhygiene-Verordnung besagt lediglich, dass Personen, die in einem Bereich arbeiten, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wird, ein hohes Maß an persönlicher Sauberkeit halten müssen. Weitere Erläuterungen dazu gibt die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN).